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Amtsgericht Memmingen: Ehemaliger Maristen-Frater wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

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Von: Eric Schneider

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Gericht Justizia
Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Memmingen sprach den früheren Leiter des Maristen-Internats in Mindelheim des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Nötigung von Kindern für schuldig und verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung. © Symbolfoto: PantherMedia/aa-w

Memmingen/Mindelheim – Am Amtsgericht in Memmingen wurde seit November vergangenen Jahres der Missbrauchsprozess um den früheren Leiter des ehemaligen Maristen-Internats in Mindelheim verhandelt. Der Vorwurf: Jahrelanger sexueller Missbrauch und sexuelle Nötigung von Kindern. Am Freitag (20.1.2023) wurde das Urteil gesprochen.

In der Verhandlung ging es um insgesamt 19 Taten an drei Internatsschülern, die zum Tatzeitpunkt 13, 15 und 17 Jahre alt waren. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Memmingen hatte angesichts der Vorwürfe eine Verurteilung wegen 18 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, in 15 Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung und sexueller Nötigung beantragt. Durch die Staatsanwaltschaft wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten beantragt, wobei für die drei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern jeweils eine Einzelfreiheitsstrafe von acht Monaten, für die 15 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung jeweils eine Einzelfreiheitsstrafe von zwei Jahren und für den Fall der sexuellen Nötigung eine Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten beantragt wurde.

Jugendschöffengericht spricht ehemaligen Leiter des Mindelheimer Maristen-Internats schuldig

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Memmingen hat den angeklagten Maristen-Frater und früheren Leiter des Maristen-Internats in Mindelheim letztlich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen und sexueller Nötigung schuldig gesprochen und eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verhängt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Als Einzelstrafen wurden für jeden der vier Fälle des sexuellen Missbrauchs eine Einzelfreiheitsstrafe von acht Monaten und für den Fall der sexuellen Nötigung von einem Jahr und drei Monaten ausgeurteilt. Hinsichtlich des Anklagevorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 14 Fällen jeweils in Tateinheit mit Vergewaltigung wurde der Angeklagte hingegen freigesprochen.

Im Zweifel für den Angeklagten

Seitens des Gerichts heißt es dazu, dass es nach „Durchführung der Beweisaufnahme und insbesondere auch Einvernahme einer Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit der Angaben des betroffenen Zeugen nicht zu der erforderlichen Überzeugung der Vornahme der Tathandlungen durch den Angeklagten gelangt ist“. Im Klartext: Das Gericht kam aufgrund des psychologischen Gutachtens zu dem Schluss, dass die Vergewaltigungsvorwürfe des mutmaßlichen Opfers nicht zweifelsfrei nachzuweisen sind.

Durch die Verteidigung wurde hinsichtlich der 15 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung ein Freispruch gefordert. Angesichts der durch den Angeklagten eingeräumten Taten wurde die Verhängung einer „angemessenen Gesamtfreiheitsstrafe unter Aussetzung dieser zur Bewährung beantragt“.

Bereits zwei Verurteilungen wegen Missbrauchsfällen zur Bewährung

Der ehemalige Frater war bereits vor über zehn Jahren zweimal wegen Missbrauchsfällen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Verteidigung des möglichen Vergewaltigungs-Opfers hat nach der Urteilsverkündung angekündigt, in Berufung zu gehen. Sollte diese erfolgreich sein, könnte der Prozess am Landgericht Memmingen noch einmal neu aufgerollt werden.

(MK/es)

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