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Memminger Gericht verhängt Haftstrafen und Tierhalteverbot

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Von: Klaus D. Treude

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Blick Gerichtssaal Memmingen Tierskandal
Heute wurden die Urteile im Prozess gegen zwei Milchviehhalter aus Bad Grönenbach gesprochen. Den älteren Angeklagten verurteilte das Landgericht Memmingen zu zwei Jahren Haft auf fünf Jahre Bewährung, sein Sohn muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. © Klaus D. Treude

Memmingen - Seit September wurde vor dem Landgericht Memmingen gegen zwei Landwirte aus Bad Grönenbach wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz verhandelt. Am heutigen Dienstag wurde das Urteil verkündet: Johann H. (68) wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, sein Sohn Florian H. (25) zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft.

Die Strafe des älteren Angeklagten setzte das Gericht für die Dauer von fünf Jahren zur Bewährung aus. Er muss außerdem 12.000 Euro an den Engelshof spenden und seine Bewährung enthält ein Tierhalteverbot. Gegen den Jüngeren verhängte das Gericht zudem ein fünfjähriges Tierhalte- und Betreuungsverbot.

In der Begründung des Urteils sprach der Vorsitzende Richter im Landgericht Christian Liebhart exemplarisch einige der zahlreichen Verstöße an. Dabei wurde noch einmal sehr deutlich, dass die beiden Angeklagten vielen ihrer Kühe und Kälber, die sie unter unwürdigen Zuständen hielten, über längere Zeit erhebliche Schmerzen zugefügt hatten. 54 von ihnen verstarben. Hätten die Angeklagten die Leiden der Tiere rechtzeitig erkannt und sich umgehend gekümmert, im besten Falle einen Tierarzt hinzugezogen, hätten die Qualen deutlich verkürzt werden können. Ihr Verhalten widerspreche dem Anspruch eines Landwirts auf leidenschaftliche Berufsausübung. Sie hätten entsprechende Auflagen des Landratsamtes ignoriert und seien insgesamt ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden.

Das Gericht habe alle belastenden und entlastenden Faktoren umfänglich gewürdigt und komme zu den eingangs erwähnten Freiheitsstrafen.

Von der großen überregionalen Bedeutung des sogenannten Tierskandal-Prozesses zeugten bei der Urteilsverkündung die zahlreichen Zuhörer ebenso wie das starke Medienaufgebot.

Allerdings war dies erst der erste Prozess im bundesweit bekannt gewordenen Allgäuer Tierskandal, der 2019 durch Enthüllungen einer Tierschutzorganisation ins Rollen geraten war. Von den Enthüllungen betroffen sind zwei weitere große Milchviehhalter, die ebenfalls in Bad Grönenbach ansässig sind. Mit den Prozessen gegen diese Landwirte ist laut einem Gerichtssprecher wohl im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen.

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