Nach Angaben des Gerichts bestreitet der Angeklagte die Vorwürfe. Bereits im darauffolgenden Juli habe der Angeklagte verlangt, nicht von Rechtsanwalt Michael Bogdan verteidigt zu werden. Richter Liebhart befragte den Angeklagten, ob er seinen Antrag auf Zurücknahme der Vertretung durch RA Bogdan noch aufrechterhalte. Hadyi N.M. verneinte das und entschuldigte sich bei seinem Rechtsanwalt. Er sei damals psychisch stark angeschlagen gewesen, habe sich aber danach umentschieden. Seine Einlassungen zum Mordvorwurf sowie die Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen werden Ende Januar bis in den Februar hinein fortgesetzt. Wenn es Rechtsanwalt Bogdan nicht gelingt, den Mordvorwurf zu entkräften, droht dem Angeklagten eine lebenslängliche Haftstrafe.