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Staatsanwalt erhebt Mordanklage vor dem Landgericht Memmingen

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Von: Tom Otto

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Blick in einen Gerichtssaal mit Richter und Anwälten
Richter Christian Liebhart (5. von links) musste in der ersten Januarwoche des neuen Jahres bereits den dritten Strafprozess wegen eines Tötungsdelikts innerhalb eines Monats eröffnen. Das Verfahren vor dem Schwurgericht des Memminger Landgerichts wird Ende des Monats fortgesetzt. © Tom Otto

Memmingen - Bereits zum dritten Mal innerhalb eines Monats wurde vor dem Schwurgericht des Memminger Landgerichts ein Strafprozess wegen eines Tötungsdelikts vom Vorsitzenden Richter Christian Liebhart eröffnet. Staatsanwalt Dr. Daniel Teurer wirft dem Angeklagten Hadyi N.M. heimtückischen Mord an seiner Ehefrau vor.

Dem angeklagten Deutsch-Iraker wird vorgeworfen, Ende März des vergangenen Jahres seine Ehefrau im gemeinsamen Wohnhaus in Senden erstickt zu haben. Der 39-Jährige, der als Lagerarbeiter beschäftigt war, soll sich laut Staatsanwaltschaft nachdem seine Frau arglos zu Bett ging, rittlings auf sie gesetzt und sie mit der Bettdecke erstickt haben. Die Frau habe sich heftig gewehrt und den Angeklagten mit ihren Fingernägeln an der Brust verletz. Anschließend soll er einen Schnürsenkel um ihren Hals gelegt haben, um so einen Selbstmord vorzutäuschen. Hadyi N.M. wurde bereits am folgenden Tag vorläufig festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Nach Angaben des Gerichts bestreitet der Angeklagte die Vorwürfe. Bereits im darauffolgenden Juli habe der Angeklagte verlangt, nicht von Rechtsanwalt Michael Bogdan verteidigt zu werden. Richter Liebhart befragte den Angeklagten, ob er seinen Antrag auf Zurücknahme der Vertretung durch RA Bogdan noch aufrechterhalte. Hadyi N.M. verneinte das und entschuldigte sich bei seinem Rechtsanwalt. Er sei damals psychisch stark angeschlagen gewesen, habe sich aber danach umentschieden. Seine Einlassungen zum Mordvorwurf sowie die Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen werden Ende Januar bis in den Februar hinein fortgesetzt. Wenn es Rechtsanwalt Bogdan nicht gelingt, den Mordvorwurf zu entkräften, droht dem Angeklagten eine lebenslängliche Haftstrafe.

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