Sterben in Aitrach wird teurer: Gebührenanpassung erfolgt ab 2023

Aitrach – Teilweise erheblich gestiegen sind die Kosten für Bestattungsarbeiten, während die Gebühren, die von der Gemeinde erhoben werden, immerhin noch für dieses Jahr unverändert bleiben.
Dies erklärte Bürgermeister Thomas Kellenberger. Die letzte Erhöhung des 1993 geschlossenen Vertrages mit dem Bestattungsinstitut Gredler erfolgte im Jahr 2007 mit einer so genannten Preisgleitklausel, die bislang nicht zum Tragen kam.
Auf Grund der seitdem erheblich gestiegenen Personal- und Materialkosten wurde eine größere Anpassung nötig. Die Verwaltung legte dazu entsprechende Zahlen vor: in den letzten 15 Jahren liegen die Steigerungen der Lohnkosten bei über 50 Prozent und bei über 60 Prozent bei den Materialkosten. Mit diesen Zahlen beschäftigte sich dann vorab der Technische Ausschuss des Gremiums und verglich den Antrag unter anderem mit einem Vertrag einer Nachbargemeinde aus dem Jahr 2019 und gab grünes Licht für eine Gebührenanpassung.
UMFRAGE: Haben Sie eine Sterbegeldversicherung?
Der Gemeinderat stimmte dem angepassten Vertrag einstimmig zu. Dieser tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt für zunächst zwei Jahre.
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