So wird unterschieden zwischen dem Sortiment des Innenstadtbedarfs, des Nahversorgungs- und sonstigen Bedarfs. Letztere finden sich vor allem in den Randlagen auf der grünen Wiese, großvolumige oder schwere Produkte, Fahrzeugzubehör, Küchen- und Wohnungseinrichtungen, Baumärkte mit ihrem Angebot, Bootszubehör und Zooartikel. Computer und Zubehör sind hingegen, nach der neuen Einstufung Innenstadtbedarf, ebenso wie Textilien und Antiquitäten, Schuhe, Schmuck und Sportwaren oder Unterhaltungselektronik. Auch beim Standort wird mittlerweile mehr differenziert: Ging es vorher nur um Innenstadt- und nicht Innenstadtlage, so wird nun in den zentralen Versorgungsbereich, gleich der Einkaufsinnenstadt, sonstige städtebauliche integrierte Lagen und städtebauliche Randlagen unterschieden. Letztere ist etwa das Gewerbegebiet Unteres Hart in Bad Wörishofen, die integrierten Lagen sind die Gartenstadt oder Ortsteillagen.
Durch die nun detailliertere Unterscheidung wurde eine Art Matrix zur besseren Steuerung geschaffen. Umgesetzt kann es nur durch eine entsprechende Bauleitplanung bzw. im Bebauungsplanverfahren werden. So können nun auch entsprechende (Erweiterungs-)Wünsche seitens des Einzelhandels besser beurteilt und umgesetzt werden, wie Manfred Pistel in seiner Sitzungsvorlage den Stadträten aufzeigte. Im Rahmen der nun weitgehend abgeschlossenen ISEK-Kampagne wird es weitere Maßnahmen geben bzw. sollen diese in das weitere Vorgehen mit einfließen.