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Diebesgut bei Zwangsentrümpelung in Buchloe aufgetaucht

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Von: Marco Tobisch

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Mehrere geklaute Gegenstände sind nun im Keller einer 65-jährigen Buchloerin aufgetaucht.
Mehrere geklaute Gegenstände sind nun im Keller einer 65-jährigen Buchloerin aufgetaucht. © PI Buchloe

Buchloe – Alles muss raus! Das hatte zuletzt das Landratsamt Ostallgäu gegenüber einer älteren Dame in Buchloe angeordnet, die über einen längeren Zeitraum Krempel in ihrer Tiefgarage angehäuft hatte. Überraschend dann: Bei der Zwangsentrümpelung (wegen Brandschutz) tauchte letzte Woche auch reichlich Diebesgut auf. Auch Unterallgäuer dürfen sich nun unter Umständen Hoffnung machen, Gestohlenes zurückzuerhalten.

Wie bei den berühmten Hempels unterm Sofa dürfte es bis zuletzt in einer Tiefgarage in Buchloe ausgesehen haben, wo eine 65-Jährige offenbar über Jahre Dinge angesammelt hatte – die örtliche Polizei sprach von einer „zugemüllten Garagenzelle“. Dass die Beamten hier überhaupt vor Ort waren, hängt mit einer Zwangsentrümpelung zusammen, die Mitarbeiter des Landratsamtes Ostallgäu vergangene Woche in der betroffenen Garage durchführten. Die Polizei war nach Aussage des Landrats­amtes „sicherheitshalber“ eingeschaltet worden.

Warum sich das Landratsamt dazu genötigt sah, hier einzuschreiten? „Der Anlass war nicht die Vermüllung an sich, sondern die durch die Ansammlung von Gegenständen gestiegene Brandlast in der Tiefgarage“, erklärt Stefan Leonhart, Sprecher des Landratsamtes Ostallgäu, auf Nachfrage. Denn eine Garage sei grundsätzlich zum Unterstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern sowie zugehörenden Gegenständen vorgesehen, so Leonhart. Die Lagerung anderweitiger „Brandlasten“ ist unzulässig. Um eine Gefahr für Leben und Gesundheit bei Bränden in Tiefgaragen zu minimieren, in der sich (im Gegensatz zu oberirdischen Einzelgaragen) auch andere Personen als der Eigentümer selbst aufhalten, könne das Landratsamt im Falle einer Lagerung erheblicher Brandlasten bauaufsichtlich tätig werden, so Leonhart weiter.

Landratsamt muss nur im Ausnahmefall selbst ran

Dabei rücken Amt und Polizei natürlich nicht immer gleich zum ersten Besuch gemeinsam an. „Grundsätzlich wird der Verursacher zunächst aufgefordert, alle unzulässigen Brandlasten freiwillig aus dem Einstellplatz zu entfernen. Kommt der Verursacher dieser Aufforderung nicht nach, hat die Behörde bestimmte Möglichkeiten zur Vollstreckung der Anordnung – auch, wie hier, die Möglichkeit der Ersatzvornahme anstelle des Betroffenen“, erklärt der Sprecher des Landratsamtes.

Nach Aussage der Polizei wehrte sich die 65-Jährige vehement gegen das Entrümpeln. Nachdem sie auch einen Platzverweis der Beamten vor Ort ignorierte, wurde sie in Polizeigewahrsam genommen.

Mehrere geklaute Gegenstände sind nun im Keller einer 65-jährigen Buchloerin aufgetaucht.
Mehrere geklaute Gegenstände sind nun im Keller einer 65-jährigen Buchloerin aufgetaucht. © PI Buchloe

Vielleicht hing die Gegenwehr auch damit zusammen, dass es sich bei zahlreichen gefundenen Gegenständen um Diebesgut handelte. Einige, wie beispielsweise den Einkaufswagen eines Supermarktes, konnte die Polizei schnell zuordnen. Für andere Objekte, bei denen die Polizei auch von Diebstahl ausgeht, suchen die Ermittler noch nach dem rechtmäßigen Eigentümer.

Wie Polizeisprecher Holger Stabik auf Nachfrage unserer Zeitung sagte, geht die Polizei davon aus, dass das Diebesgut (z.B. Heiligenfiguren, Engel oder Laternen) aus der näheren Umgebung von Buchloe stammt, womöglich also auch aus dem östlichen Landkreis Unterallgäu. Geklaut wurde wohl aus Kirchen oder Kapellen bzw. von Friedhöfen oder Vorgärten, so Stabik. Wer sein Eigentum wiedererkennt, kann sich bei der Buchloer Polizei melden unter Tel. 08241/9690-0.

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