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Großvater verprügelt Enkel mit Holzlatte

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Schwabmünchen - Ein Großvater soll seinen elfjährigen Enkel mit einer Holzlatte geschlagen haben. Aufmerksame Nachbarn haben ihn angezeigt. Er selbst unterstellt den Zeugen „Ausländerhass“.

Aufmerksame Nachbarn haben ihn angezeigt: Ein Großvater soll seinen elfjährigen Enkel mit einer Holzlatte geschlagen haben. Der Angeklagte aus dem südlichen Landkreis sieht das anders: „Meine Schuld ist nur, dass ich Ausländer bin. Bei denen handelt es sich um Ausländerhass.“ So wehrte er sich wortstark vor Gericht. Der 54-Jährige war war wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen angeklagt.

Die auch für Jugendschutz zuständige Richterin Sabine Konnerth wollte das so nicht gelten lassen – und sie wollte zu diesem Zeitpunkt auch „auf gar keinem Fall“, dass der Enkel vor Gericht erscheinen muss. Das langwierige Verfahren am Schwabmünchner Amtsgericht, das immer wieder unterbrochen wurde, wurde letztlich ausgesetzt.

Enkel warf mit Steinen Nun wird dieser Fall nochmals vor dem Amtsgericht Augsburg aufgerollt, da von 1. Oktober an die bislang örtliche Strafabteilung dorthin verlegt wird (wir berichteten). Gehört werden sollen dann neben dem Enkel und einigen weiteren Familienangehörigen des Mannes auch noch weitere Zeugen, zum Beispiel von Jugendamt oder Polizei.

Und so soll sich der Fall laut Zeugenaussagen zugetragen haben: Angefangen hatte wohl alles, weil der Enkel mit Steinen gegen die neue Tür des Wohnhauses geworfen hatte. Erst sollen nach Angaben einer Zeugin Frauen aus dem Haus heraus geschrien haben, dann sei der Großvater in Aktion getreten und habe den am Boden liegenden Enkel geschlagen. Ein anderes Mal habe er den Jungen mit „einem Drum von Filzpantoffel“ malträtiert.

„Ich habe das gesehen und die Hilfeschreie gehört. Kein Kind verdient es, so geprügelt zu werden“, sagte die Zeugin. Gewiss, später hätte der Enkel seinen Großvater im Garten umarmt. „Aber es geht ja auch um seelische Verletzungen“, sagte die Nachbarin, die von „einem Haus der tausend Tränen“ sprach. Sie sprach weitere Übergriffe an: „Es vergeht keine Woche, wo nicht etwas passiert.“

Der Angeklagte meinte, er könne das gar nicht gewesen sein, denn um 19 Uhr oder wie im zweiten Fall um 15 Uhr, wie ihm vorgeworfen wurde, sei er noch gar nicht daheim gewesen.

Richterin Konnerth hielt ihm entgegen: „Das alles haben sich die Zeugen doch nicht ausgedacht.“ Sie wollte ihm aber gleichzeitig eine Brücke bauen: Sie könne sich vorstellen, die im Raum stehende Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Ähnlich äußerte sich Staatsanwältin Katrin Prechtel. Von sechs oder acht Monaten war die Rede. Doch davon wollte der Angeklagte nichts wissen. Nur eine Geldstrafe kam für ihn infrage. Das Verfahren wurde schließlich ausgesetzt.

mm

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