Vorsicht beim Böllern! Bayerische Polizei gibt Tipps zum sicheren Umgang mit Silvesterraketen
Das Abbrennen von Feuerwerksraketen ist oft mit einem hohen Risiko verbunden. Die Polizei Niederbayern spricht deshalb Hinweise zur Nutzung der Silvesterböller aus.
München – Die Silvesternacht steht vor der Tür und zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie gibt es wieder Feuerwerksraketen im Einzelhandel zu kaufen – doch die Preise sind drastisch gestiegen. Beim Böllern kann allerdings auch so einiges schiefgehen. Die Polizei Niederbayern gibt daher Verhaltenshinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern.
Silvester 2022: Polizei gibt Tipps im Umgang mit Feuerwerkskörpern
Pyrotechnik ist nicht gleich Pyrotechnik: Gemäß Sprengstoffgesetz werden vier Kategorien unterschieden. Zur Kategorie 1 gehören die Kleinstfeuerwerke, die auch in Innenräumen verwendet werden können. Dazu zählen unter anderem Knallerbsen, Wunderkerzen und Tischfeuerwerk. Kaufen können sie Jugendliche bereits ab zwölf Jahren.
Die typischen Feuerwerksbatterien und Böller zählen zur Kategorie 2, welche erst an Personen über 18 Jahren verkauft werden darf. Die Kategorien 3 und 4 beinhalten Feuerwerkskörper mit höherem Gefahrenpotenzial, deren Verwendung nur professionellen Pyrotechnikern erlaubt ist. Dies gilt beispielsweise für Feuerräder, Römische Lichter und Feuerwerksrohre.
Wann dürfen Feuerwerkskörper gekauft werden?
Je nach Kategorie unterscheidet sich auch die zeitliche Begrenzung des Verkaufs der Feuerwerkskörper. Kleinstfeuerwerke der Kategorie 1 können das ganze Jahr über erworben werden. Die typischen Silvesterböller der Kategorie 2 dürfen nur zwischen dem 29. und dem 31. Dezember an Privatpersonen verkauft werden. Ist einer der Tage in diesem Zeitraum allerdings ein Sonntag, so beginnt der Verkauf bereits am 28. Dezember.
Auf CE-Kennzeichnung achten: Tipps für den Böllerkauf
Die Polizei Niederbayern warnt eindringlich davor, ungeprüfte Feuerwerkskörper aus dem Ausland zu kaufen. Haben diese nämlich keine CE-Kennzeichnung, kann die Einfuhr schnell eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat bedeuten. Zudem führt die Verwendung von ungeprüften Böllern immer wieder zu Unfällen, die oftmals schwere Verletzungen zur Folge haben.
Erst Ende Dezember entdeckten Ermittler an der deutsch-niederländischen Grenze in einer Bunkeranlage ein illegales Böllerlager. Knapp 250 Tonnen der hochgefährlichen Feuerwerkskörper wurden sichergestellt und anschließend vernichtet.
Die wichtigsten Prüfmerkmale sind das CE-Kennzeichen, sowie eine vierstellige Kennummer einer in Deutschland anerkannten Prüfstelle. Die Kennnummer 0589 ist Hinweis darauf, dass die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung den Feuerwerkskörper geprüft hat.
Was ist beim Abbrennen zu beachten? Mögliche Beschränkungen beachten
Ebenso wie der Verkauf ist auch das Abbrennen, je nach Kategorie, zeitlich beschränkt. Kleinstfeuerwerke der Kategorie 1 dürfen das ganze Jahr über verwendet werden. Feuerwerksraketen der Kategorie 2 dürfen lediglich zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar abgebrannt werden.

Ein generelles Verbot gilt in unmittelbarer Nähe zu Krankenhäusern, Kinder- und Altenheim, sowie Kirchen. Städte und Gemeinden können jedoch noch individuell weitere Beschränkungen aufstellen. In Regensburg, Augsburg und weiteren bayerischen Städten wurden bereits Böllerverbotszonen festgelegt.
„Enorme Gesundheitsgefahren“ - Keine Experimente und Rücksicht auf Tiere
Ausdrücklich verboten ist auch das eigenmächtige Experimentieren mit Silvesterböller: „Die Herstellung selbstgebastelter Feuerwerkskörper ist verboten und birgt enorme Gesundheitsgefahren“, so die Polizei Niederbayern. Zudem appelliert sie an den gesunden Menschenverstand der Bürger und spricht weitere Verhaltenshinweise aus:
- Feuerwerkskörper sollten nur auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgebrannt werden. Das Zünden von Balkonen aus oder aus geöffneten Fenstern heraus ist zu unterlassen.
- Feuerwerkskörper sollen auf keinen Fall in Richtung von Menschen, Tieren, Fahrzeugen oder Gebäuden gerichtet werden.
- Silvesterböller sollten nicht direkt am Körper getragen werden und beim Abbrennen keinesfalls in der Hand gehalten werden.
- „Blindgänger“ – bereits angezündete Feuerwerkskörper – sollten keinesfalls aufgehoben werden, um sie erneut anzuzünden.
- Zündschnüre sollten nicht verkürzt, sowie Feuerwerkskörper nicht gebündelt abgebrannt werden. Hierbei könnte es zu unvorhersehbaren Reaktionen der Pyrotechnik kommen.
Für viele sind die bunten Knallkörper für einen gelungenen Jahresabschluss unverzichtbar. Laut der Verbraucherzentrale Brandenburg sprach sich jedoch 2022 eine Mehrheit der Deutschen für ein Böllerverbot zu Silvester aus. (mlh)