Booster-Regelung, Silvester-Lockerung und Ausnahme für Schüler: Söder-Neuerungen für Bayern im Überblick
Die Corona-Regeln in Bayern wurden am Dienstag (14. Dezember) angepasst. Markus Söder erklärte die Änderungen, sie betreffen unter anderem Geboosterte und Silvester.
München - Die Corona-Zahlen sinken, doch Politiker warnen nach wie vor, dass die Gefahr noch nicht gebannt sei. Gegenüber Merkur.de sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Montag, man prüfe fortlaufend, welche Maßnahmen notwendig seien und passe die Corona-Regeln bei Bedarf an. Genau das tat die bayerische Regierung einen Tag später, wie Markus Söder (CSU) bei einer Pressekonferenz verkündete.
Die Infektionsschutzverordnung wurde bis zum 12. Januar verlängert. Das Grundprinzip bleibe laut Söder erhalten, es gebe nur einzelne Änderungen. Ein Überblick.
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Corona: Bayern befreit Geimpfte nach Booster von 2G-plus-Testpflicht
Wer geboostert ist, ist in Bayern in weiten Bereichen künftig von der zusätzlichen Testpflicht befreit. Dort, wo 2G-plus gilt (also gegen Corona geimpft oder genesen und zusätzlich getestet) braucht man nach der Booster-Impfung keinen Test mehr. Greifen solle dies 15 Tage nach der Auffrischungsimpfung. Ausgenommen seien jedoch etwa Alten- und Pflegeheime - dort bleibt es also weiter bei der Testpflicht. Am Dienstagnachmittag wollten die Gesundheitsminister von Bund und Länder dies auch bundeseinheitlich so beschließen - konkret umsetzen müssen es aber die Länder.
Corona: Ausnahmeregelung für Schüler verlängert
Die Ausnahmeregelung für Schüler wurde bis zum 12. Januar verlängert. Für 12- bis 17-Jährige gelten weiterhin bestimmte Ausnahmen von der 2G-Regel - nämlich in der Gastronomie, für Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen sowie zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten.
Söder verkündet: Bayern lockert Zugangsmöglichkeiten für Geimpfte und Genesene
Außerdem neu: 2G-plus innen bleibt bestehen, außen gilt es jedoch in weiten Bereichen nicht mehr. Das Kabinett beschloss am Dienstag in München, dass etwa beim Besuch von Zoos und Freizeitparks sowie von öffentlichen und privaten Veranstaltungen unter freiem Himmel die ergänzenden Tests entfallen. Im Detail: Folgende Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher nach 2G plus zugänglich waren, sind künftig ohne ergänzenden Test nach 2G zugänglich (die übrigen hierfür bisher geltenden Bestimmungen, insbesondere die Kapazitätsgrenze, bleiben aber erhalten):
- Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung (für Zuschauer von Sportveranstaltungen gilt weiterhin 2G-plus)
- Öffentliche Veranstaltungen (z. B. öffentliches Gedenken, kommunale Events, Werbeveranstaltungen) und private Veranstaltungen (private Feiern) unter freiem Himmel, ausgenommen Sport- und Kulturveranstaltungen
- Zoologische und botanische Gärten (inklusive Innenbereiche)
- Gedenkstätten (inklusive Innenbereiche)
- Freizeitparks (inklusive Innenbereiche)
- Ausflugsschiffe
- Führungen unter freiem Himmel
Söder-Ankündigung: Sperrstunde in der Gastronomie für Sivesternacht aufgehoben
Außerdem verkündete Söder eine Silvester-Lockerung: Die Sperrstunde in der Gastronomie wird für die Silvesternacht aufgehoben.
Der touristische Bahn- und Reisebusverkehr wird künftig wie der ÖPNV behandelt (3G, keine Kapazitätsgrenze). (kam)