Söder-Sonderweg fix! Gastro, Quarantäne und Testpflicht - Diese Corona-Regeln gelten künftig in Bayern
Das Kabinett um Markus Söder hat zu weiteren Corona-Maßnahmen getagt. Die neuen Beschlüsse wurden auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Ein Überblick.
München - Am Freitag beschloss die Bund-Länder-Runde weitere Maßnahmen in der Corona-Pandemie. Am Dienstag (11. Januar) tagte dann das Kabinett um Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zur Umsetzung der Regeln in Bayern. Die Ergebnisse wurden anschließend bei einer Pressekonferenz verkündet. Was gilt künftig im Freistaat? Ein Überblick.
Die 15. Infektionsmaßnahmenschutzverordnung wird bis 9. Februar verlängert. Sie wäre ursprünglich am 12. Januar ausgelaufen, müsse aber vorher verlängert werden. Die neuen Beschlüsse treten deshalb im Laufe des morgigen Tages in Kraft, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte.
Corona in Bayern: Söder geht Sonderweg - 2G statt 2G-Plus-Regel in der Gastronomie
In Bayern bleibt es in der Gastronomie bei der 2G-Regel, die 2G-Plus-Regel werde „Stand heute“ nicht umgesetzt. Neben dem Freistaat weicht nur Sachsen von der Bund-Länder-Linie ab. Clubs, Discos und Bars bleiben weiter ganz geschlossen.
Corona-Regeln in Bayern: Testpflicht entfällt sofort nach Booster-Impfung
Für Menschen mit Corona-Auffrischungsimpfung entfällt außerdem die zusätzliche Testpflicht in 2G-plus-Bereichen künftig unmittelbar nach der Booster-Impfung und nicht erst nach zwei Wochen. Zudem gibt es eine entsprechende Erleichterung für Menschen mit vollständiger Grundimmunisierung, die anschließend eine Corona-Infektion überstanden haben, also für Menschen mit einem sogenannten Impfdurchbruch. Auch für diese entfällt in 2G-plus-Bereichen (etwa Theatern, Kinos) die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Tests.
Bei Kabinettssitzung beschlossen: Diese Corona-Regeln gelten bei Quarantäne und Isolation
Außerdem setzt Bayern die von Bund und Ländern vereinbarte Verkürzung von Corona-Quarantäne und -Isolation um: Die Dauer der Isolation für Infizierte und der Quarantäne für enge Kontaktpersonen beträgt künftig in der Regel zehn Tage. Nach sieben Tagen ist eine Freitestung mit einem negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest möglich - wobei man nach einer Infektion zusätzlich mindestens 48 Stunden symptomfrei sein muss.
Für Beschäftigte etwa in Kliniken und Altenheimen ist zur Beendigung von Quarantäne und Isolation ein PCR-Test verpflichtend, oder es müssen fünf Tage lang täglich negative Schnelltests vorgelegt werden. Schüler sowie Kita- und Kindergarten-Kinder, die als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, können sich künftig bereits nach fünf Tagen per PCR- oder Antigen-Schnelltest freitesten.
Außerdem werden die Regeln für Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung haben, frisch doppelt geimpft sind, geimpft und genesen oder frisch genesen sind, geändert - sobald der Bund dafür nötige Rechtsänderungen umgesetzt hat. Herrmann nannte als möglichen Zeitpunkt Freitag oder Samstag. Diese müssen dann gar nicht mehr in Quarantäne. Bisher galt für Kontaktpersonen einer mit der Omikron-Variante infizierten Person eine Quarantäne von 14 Tagen, ohne die Chance zum Freitesten.
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Corona in Bayern: Ausnahmeregel für Schüler verlängert
Schüler, die in der Schule regelmäßig auf eine Corona-Infektion getestet werden, bleiben außerdem weiter von der Nachweispflicht befreit. Die Ausnahme gelte in Hotels und in der Gastronomie, aber auch bei sportlichen, musikalischen oder schauspielerischen Betätigungen, sagte der Chef der bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann, am Dienstag in München. (kam/dpa)