Nach Tod von Benedikt XVI.: Landgericht Traunstein will Klage nicht mehr verhandeln

Der emeritierte Papst Benedikt XVI. ist tot. Gegen den Geistlichen wurde erst eine Klage vor Gericht eingereicht. Das Landgericht Traunstein will die Klage nicht mehr verhandeln.
Traunstein - Mit 95-Jahren verstarb der emeritierte Papst Benedikt XVI. am Silvestermorgen (31. Dezember). Zu seinem Tod äußerten sich neben kirchlichen Vertretern auch ranghohe Politiker wie Olaf Scholz und Emmanuel Macron bestürzt. Dennoch gab es auch nach dem Ableben Benedikts XVI. gab es kritische Stimmen am ehemaligen Papst - auch wegen seiner Rolle im Münchner Missbrauchsskandal. Die wird nun nicht mehr vor Gericht verhandelt.
Joseph Ratzinger vor Landgericht Traunstein im Münchner Missbrauchsskandal angeklagt
Noch zu Lebzeiten wurde Joseph Ratzinger, wie Benedikt XVI. mit bürgerlichem Namen heißt, vorgeworfen, sich im Münchner Missbrauchsskandal schuldig gemacht zu haben. Ihm wird zum Beispiel vorgeworfen, den Wiederholungstäter Priester H. trotz Missbrauchsvorwürfen in den Pfarrdienst geholt zu haben. Benedikt XVI. hatte die Vorwürfe immer abgestritten.
„Er trägt die Verantwortung dafür, dass Meldungen über sexualisierte Gewalt aus aller Welt im Vatikan abgelegt und zugleich vor der weltlichen Justiz versteckt wurden“, sagte der Sprecher der Opferinitiative „Eckiger Tisch“, Matthias Katsch.
Papst Benedikt XVI. verstorben: Gerichtsklage wird nicht verhandelt
Die Rolle, die Ratzinger im Fall Priester H. spielte, sollte im kommenden Jahr eigentlich das Landgericht Traunstein beschäftigen. Dort hat ein Betroffener Klage eingereicht gegen den mutmaßlichen Täter H., das Erzbistum München und Freising und die früheren Bischöfe Kardinal Friedrich Wetter und eben Ratzinger. In der Klage geht es darum, festzustellen, inwiefern Bistumsverantwortliche Schuld auf sich geladen haben.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, erklärte eine Gerichtssprecherin nun allerdings, dass die Klage gegen Benedikt XVI. nicht mehr verhandelt wird. „Da wir nicht das Jüngste Gericht sind, wäre das Verfahren dann im Hinblick auf ihn erledigt“, wird die Sprecherin zitiert. (sf mit dpa)