Tödlicher Unfall auf Spielplatz: Prozess

Lindau - Nach einem tödlichen Unfall auf einem Spielplatz in Lindau am Bodensee müssen sich drei Männer vor Gericht verantworten. Sie weisen die Verantwortung von sich.
Nach einem tödlichen Unfall auf einem Spielplatz in Lindau am Bodensee müssen sich drei Männer vor Gericht verantworten. Sie waren für die Errichtung, Abnahme und Kontrolle eines Kletternetzes zuständig, an dem vor fast zweieinhalb Jahren ein 14-jähriger Schüler ums Leben gekommen war. Den Männern im Alter von 45 bis 58 Jahren wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Zum Prozessauftakt am Mittwoch vor dem Amtsgericht Lindau wiesen alle drei Angeklagten jede Verantwortung für den Tod des Jungen von sich. Sie bedauerten den Unfall zutiefst. Dem Ältesten standen bei seiner Aussage Tränen in den Augen. „Ich erinnere mich noch genau an die große Freude bei der Eröffnung des Spielplatzes. Und dann dieses schlimme Ereignis.“
Der Unfall ereignete sich im September 2010 während eines Schulausflugs. Eine achte Klasse eines Gymnasiums in Biberach (Baden-Württemberg) war zu einem mehrtägigen Ausflug an den Bodensee gereist. Dabei kam sie auf den Waldspielplatz in Lindau. Als sich die Schüler zu einem Klassenfoto aufstellten, kletterte der 14-Jährige mit Klassenkameraden in das große Spinnennetz, das an drei Baumstämmen befestigt war. Einer der Bäume brach unter der Last zusammen und stürzte auf den Jungen. Er wurde mit einem Schädel-Hirn-Trauma per Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen, wo er am Folgetag starb.
Nach mehreren Gutachten war die Staatsanwaltschaft Kempten zu dem Ergebnis gekommen, dass beim Aufbau, bei der Abnahme und der regelmäßigen Kontrolle des Spielplatzes gravierende Fehler gemacht wurden. 2011 hatte das Amtsgericht Lindau auf Antrag der Anklagebehörde gegen drei Männer - die Mitarbeiter des Forstamtes, einer Prüfungsgesellschaft und der Lindauer Stadtgärtnerei - Strafbefehle erlassen. Dagegen legten alle drei Einspruch ein, so dass es nun zur Hauptverhandlung kam.
Bei den Bäumen handelte es sich um drei Fichten, die fünf Jahre vor dem Unfall bei der Errichtung des Spielplatzes auf einer Höhe von 4,5 Metern abgesägt worden waren. Die Bäume sollen durch Feuchtigkeit von Pilz befallen gewesen sein, was ihre Standfestigkeit verringerte. Der angeklagte Mitarbeiter der Stadtgärtnerei versicherte, bei seiner wöchentlichen Kontrolle des Spielplatzes nichts von der Verrottung bemerkt zu haben. „Wenn ich an einem der Bäume Pilzfruchtkörper gesehen hätte, dann hätte es bei mir sofort geklingelt“, sagte er. Ein Urteil wird in der kommenden Woche erwartet.
dpa