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Fall Herrmann: Urteil im Indizienprozess

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Werner M. und seine Frau Gabriele F.-M. sind wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge angeklagt. © dpa

Augsburg - Ein mit großer Spannung erwartetes Urteil wird wohl am Donnerstag in Augsburg fallen: Mehr als 28 Jahre nach der Entführung der kleinen Ursula Herrmann entscheidet das Gericht über die Zukunft eines angeklagten Ehepaares.

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Vor dem Landgericht Augsburg stehen Werner M. und seine Frau Gabriele F.-M. wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge. Der 59 Jahre alte Angeklagte soll am 15. September 1981 die zehnjährige Ursula bei Utting am Ammersee auf dem Heimweg von einer Sportstunde vom Fahrrad gerissen und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt haben. Stunden später war das Mädchen erstickt. Erst 19 Tage nach dem Verbrechen war Ursulas Leiche bei einer Suchaktion der Polizei entdeckt worden.

Die Staatsanwaltschaft hat für den Angeklagten lebenslange Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Die mitangeklagte Ehefrau des Beschuldigten soll aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen werden. Der Angeklagte war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft aus Geldgier mit besonderer “Kaltblütigkeit und Erbarmungslosigkeit“ vorgegangen. Der Entführer hatte eine sargähnliche Kiste gezimmert, diese mit Lebensmitteln, Getränken, einem Transistorradio und Lesematerial ausgestattet und in einem fast 1,70 Meter tiefen Loch in unzugänglichem Dickicht vergraben. Dabei soll ihm ein inzwischen gestorbener Komplize geholfen haben. Das Lüftungssystem der Kiste funktionierte nicht, Ursula erstickte lebendig begraben. Das ergibt sich für die Anklage aus einer Fülle von Indizien.

Der Fall Ursula Herrmann

Hauptbeweismittel für die Staatsanwaltschaft ist ein beim Angeklagten erst 2007 gefundenes Spulen-Tonbandgerät. Verdachtsmomente gegen ihn waren zwar schon unmittelbar nach der Tat aufgetaucht und hatten zu einer vorübergehenden Festnahme geführt, sie reichten aber für eine Anklage nicht aus. Erst das sichergestellte Gerät führte 2008 zur Verhaftung des Angeklagten. Kriminalexperten haben an dem Tonbandgerät technische Besonderheiten gefunden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf den mitgeschnittenen Erpresseranrufen zu hören sind.

Die Verteidiger des Beschuldigten halten die vorgebrachten Indizien für eine Verurteilung nicht für ausreichend und zweifeln das Gutachten zu dem Tonbandgerät an. Aus ihrer Sicht ist in dem schon mehr als 13 Monate dauernden Prozess die Täterschaft des Angeklagten nicht zweifelsfrei erwiesen worden.

dpa

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