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Kein tödlicher Kunstfehler: Arzt freigesprochen

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Bayreuth - Keine Schuld: Der Arzt ist nicht für den Tod seines Patienten (85) verantwortlich, der nach einer Magenspiegelung gestorben war. Das hat das Landgericht Bayreuth entschieden.

Den Tod eines Patienten nach einer nicht genehmigten Magenspiegelung hat ein Arzt aus Bayreuth nicht zu verantworten. Der Internist wurde vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts

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Bayreuth am Donnerstag, einen Tag nach dem Urteil.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine einjährige Freiheitsstrafe - ausgesetzt zur Bewährung - und eine Geldauflage in Höhe von 15 000 Euro für den Angeklagten verlangt. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Der 68 Jahre alte Mediziner stand wegen eines angeblichen Kunstfehlers seit dem 19. Oktober vor Gericht.

Der Angeklagte hatte bei seinem Patienten im Juli 2007 eine Darmspiegelung und anschließend, ohne schriftliche Einwilligung des Patienten, eigenmächtig eine Magenspiegelung durchgeführt. Bei dem 85-Jährigen wurde ein Tumor vermutet. Bei der Darmspiegelung war nichts aufgefallen, deshalb entschloss sich der Internist zur Magenspiegelung.

Nach Ansicht des Schwurgerichts hätte der Patient auch in diese Untersuchung eingewilligt, um einen Tumor auszuschließen. Man spricht von einer hypothetischen Einwilligung. Daher habe sich der Arzt keines Verbrechens schuldig gemacht. Die Verletzung der Speiseröhre hatte nach Auffassung eines Rechtsmediziners zu Entzündungen im Körper des Mannes geführt mit Organversagen und anderen Komplikationen.

Der Angeklagte hatte im Prozess jede Schuld von sich gewiesen. Der 68-Jährige sprach von einem Notfall. In seiner 30-jährigen Tätigkeit habe er rund 54 000 Spiegelungen durchgeführt. Dabei sei es in keinem einzigen Fall zu Komplikationen gekommen. Nach Überzeugung des Internisten ist der 85-Jährige nicht an den Folgen der Untersuchung, sondern an Herzschwäche gestorben.

dpa

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