Urteil: Radler dürfen auf die Straße

München - Kleine Revolution in der Verkehrswelt – und vielleicht eine Herausforderung für die Nerven vieler Autofahrer! Künftig gilt: Auch wenn ein Radlweg da ist –Radfahrer dürfen auf der Straße fahren.
Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Radwege müssen sie nur benutzen, wenn größere Gefahren drohen.
Die Entscheidung hat für Städte und Gemeinden

weitreichende Folgen. Möglicherweise müssen sie jetzt Tausende von den blauweißen Schildern entfernen, die an den Radlwegen stehen. Denn die bedeuten „benutzungspflichtiger Radweg!“ Und dürfen nur dann aufgestellt werden, wenn an ihrem Standort eine „erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht“.
Mit ihrem Urteil gaben die Leipziger Richter dem

Regensburger Klaus Wörle, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), Recht. Der 44-jährige Physiker hatte gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht der Stadt Regensburg geklagt. Die tz sprach mit Wörle.
Sie sind Vorsitzender des ADFC in Regensburg. Was haben Sie dagegen, einen Radweg zu benutzen?
Wörle: Wenn es sinnvoll ist, gar nichts. Aber es gibt Situationen, da kann es auf dem Radleweg sogar deutlich gefährlicher sein, als auf der Straße. Zum Beispiel, wenn er linksseitig verläuft und man an Ausfahrten vorbei muss. Da steigt die Unfallgefahr dramatisch.
Warum stellen Gemeinden so viele Schilder auf und ordnen die Benutzungspflicht an?
Wörle: Das fragen wir uns auch. Seit 1997 sieht die Straßenverkehrsordnung vor, dass sie dies nur in Einzelfällen – eben, wenn’s besonders gefährlich ist – tun sollten. Aber diese Regelung wird von vielen Kommunen schlichtweg ignoriert.
Von allen Städten?
Wörle: Nein, Berlin z. B. hat schon reihenweise Schilder abgebaut. Und damit übrigens sehr gute Erfahrungen gemacht.
Heißt das Urteil, dass man jetzt schon die Schilder ignorieren kann?
Wörle: Nein, es wird eine Weile dauern, bis die Gemeinden alle Standorte überprüft haben – so lange muss man die Schilder beachten.
Und wenn nicht?
Wörle: Bei Verstoß drohen 15 Euro Bußgeld – allerdings wird das selten geahndet. Ein Problem hat man vor allem, wenn man ein Schild ignoriert und einen Unfall hat.
Viele Autofahrer werden von der Regelung wenig begeistert sein ...
Wörle: „Wir tun uns im Verkehr alle leichter, wenn wir wieder mehr Rücksicht aufeinander nehmen. Das gilt natürlich auch für Fußgänger und Radfahrer. Die Stadt München hat auf das Urteil übrigens schon reagiert. Eine Sprecherin erklärte gestern, dass alle Radwege überprüft würden. Dies könne aber dauern. Ein Problem seien zum Beispiel Ampeln an Strecken, die künftig auch für Radler frei sind. „Dort brauchen wir dann einen längeren Schalttakt, weil Radler ja langsamer sind.“
tz