Verhungerte Sarah: Krebskranke Mutter vor Gericht

Thalmässing - Im Fall des verhungerten Mädchens Sarah muss sich die Mutter vom 4. April an vor Gericht verantworten.
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Die Hausfrau aus dem mittelfränkischen Thalmässing galt bislang wegen einer Krebserkrankung als verhandlungsunfähig. Da sich nach Auffassung des Landgerichts Nürnberg-Fürth ihr Gesundheitszustand aber verbessert hatte, kam die 27-Jährige vor zwei Wochen in Haft. Zuvor war sie in einem Hospiz - einer Einrichtung zur Sterbebegleitung - untergebracht.
Sarah war im August 2009 im Alter von drei Jahren an den Folgen massiver Unterernährung gestorben. Die Eltern hatten das Mädchen nach Angaben der Staatsanwaltschaft komplett vernachlässigt. Im November 2010 stand bereits der Vater wegen gemeinschaftlichen Mordes und Misshandlung Schutzbefohlener vor Gericht; er wurde zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Mutter sei nach medizinischer Einschätzung nur eingeschränkt verhandlungsfähig, teilte ein Justizsprecher am Dienstag mit. Es wurden deshalb höchstens drei Verhandlungstermine pro Woche angesetzt, die jeweils nur etwa zwei Stunden dauern sollen. Ein Urteil wird am 10. Juni erwartet.
dpa