Vogelgrippe in Bayern: Freistaat verschärft Maßnahmen

Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, verschärft der Freistaat Bayern seine Maßnahmen. Die Regelungen betreffen vor allem das so genannte Reisegewerbe.
München – Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest verschärft Bayern seine Maßnahmen. Die Kreisverwaltungsbehörden hätten Allgemeinverfügungen erlassen, um so eine Einschleppung der auch als Vogelgrippe bekannten Krankheit in den Freistaat zu verhindern, begründete das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen am Freitag, 21. Oktober. Der letzte Fall einer Geflügelpest in Bayern sei im April bei einem Wildvogel festgestellt worden.
Bayern verschärft Maßnahmen gegen Vogelgrippe
Die Regelungen betreffen vor allem das so genannte Reisegewerbe. Danach dürfen fahrende Händler Geflügel wie Hühner, Enten oder Gänse überregional nur dann verkaufen, wenn die Tiere negativ auf das Geflügelpestvirus getestet wurden. Nach LGL-Angaben darf ein solcher Test nicht älter als vier Tage sein. Halter müssen außerdem ihre Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig überprüfen und auf strengste Betriebshygiene achten. Kontakt zwischen Wild- und Nutztieren sei möglichst auszuschließen.
Vogelgrippe: So gefährlich ist die Krankheit (Video)
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Geflügelpest: Freistaat verschärft Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung
Die Viren der so genannten Influenza A werden der Mitteilung zufolge durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder mit kontaminierten Materialien übertragen wie Schuhwerk, Geräte, Schutzkleidung oder auch Fahrzeuge. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder Ausscheidungen sei in Deutschland bislang nicht bekannt geworden,heißt es. Das LGL rät aber dennoch, tote Vögel nicht anzufassen und ihren Fund den lokalen Behörden zu melden. (kam/dpa)
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