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Fall Mollath wird neu aufgerollt

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Gustl Mollath
Gustl Mollath kann jetzt auf Wiederaufnahme seines Verfahrens hoffen. © dpa

München - Seit 2006 sitzt Gustl Mollath gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Jetzt kann er auf Wiederaufnahme des Verfahrens hoffen. Die Staatsanwaltschaft kündigte das in einer turbulenten Sitzung des Rechtsausschusses an.

Im Fall des seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Nürnbergers Gustl Mollath wird die Staatsanwaltschaft Regensburg in Kürze die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. Das sagte Helmut Seitz, Leiter der Strafrechtsabteilung im Justizministerium, am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtags (Am 18.3.13 reichte die Staatsanwaltschaft den entsprechenden Antrag ein). „Ein solcher Antrag wird in Kürze gestellt werden.“ Damit ist nun quasi offiziell, dass nicht nur Mollaths Anwalt, sondern auch die Justiz das Urteil anzweifelt, nach dem Mollath 2006 in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wurde.

Nur die halbe Wahrheit?

Die Sitzung des Ausschusses verlief turbulent: Zum zweiten Mal innerhalb einer Woche waren der Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich und der Chef des Landesamts für Steuern geladen, Roland Jüptner. Beide wurden von Grünen und Freien Wählern beschuldigt, vor einer Woche dem Ausschuss nicht die ganze Wahrheit über den Fall Mollath berichtet zu haben.

Jüptner entschuldigte sich daraufhin bei den Abgeordneten. Er hatte bei seinem Bericht vor einer Woche einen Aktenvermerk zum Fall Mollath aus dem Jahr 2004 nicht erwähnt. „Ich entschuldige mich für das Missverständnis, das ausgelöst wurde“, sagte Jüptner. Mollath hatte 2003 Mitarbeiter und Kunden der Nürnberger HypoVereinsbank wegen Schwarzgeldgeschäften in der Schweiz angezeigt. Die Steuerfahndung hatte jedoch keine Ermittlungen aufgenommen.

Dabei spielte der Anruf eines Richters eine Rolle - er hatte die Steuerfahnder informiert, dass Mollath auf seinen Geisteszustand untersucht wurde. In dem Aktenvermerk kam dann die Steuerfahndung im Februar 2011 „aufgrund dieser Angaben“ (des Richters) zu dem Schluss, „dass die vorgebrachten Anschuldigungen zumindest zum großen Teil nicht zutreffen“.

Jüptner blieb aber bei seiner Darstellung, dieser Anruf des Richters habe keine Rolle gespielt. „Die Einstellung des Verfahrens wäre auch ohne dieses Telefonat erfolgt.“ Damit stieß Jütner bei Grünen und Freien Wählern auf Unglauben. „Das machen Sie mir nicht weis“, sagte Landtags-Vizepräsidentin Christine Stahl (Grüne). Inzwischen hat sich herausgestellt, dass Mollaths Schwarzgeld-Vorwürfe keine Spinnerei waren. Generalstaatsanwalt Nerlich bestätigte, dass es inzwischen mehrere Ermittlungsverfahren gibt.

Befangenheitsantrag abgelehnt

Grüne und Freie Wähler scheiterten jedoch mit dem Versuch, dem Generalstaatsanwalt wegen Verdachts der Befangenheit die Zuständigkeit für den Fall zu entziehen. Nerlich hatte früher als Amtsgerichtspräsident in Nürnberg zwei Briefe von Mollath bekommen. Heute ist er als Generalstaatsanwalt von Amts wegen in den Wiederaufnahmeantrag der Regensburger Staatsanwaltschaft eingebunden. Der Wiederaufnahmeantrag hat nur indirekt mit den Schwarzgeldvorwürfen zu tun. Dabei geht es die Unterbringung Mollaths wegen einer vermuteten Gefahr für die Allgemeinheit.

Ist der Staatsanwalt befangen? Lesen Sie hier mehr.

Über den Befangenheitsantrag der Grünen empörte sich nicht nur die CSU, sondern auch der Ausschuss-Vorsitzende Franz Schindler (SPD). Nerlich sei nicht aufgrund einer politischen Entscheidung zuständig, sondern von Gesetz wegen. Dem Antrag könne man nicht zustimmen. „Dann hätten wir wieder eine politische Justiz“, sagte Schindler.

dpa

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