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TV-Richter Hold: Gericht verordnet Fahrtenbuch

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Fernsehrichter Alexander Hold: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ihn dazu verdonnert, ein Fahrtenbuch zu schreiben.
Fernsehrichter Alexander Hold: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ihn dazu verdonnert, ein Fahrtenbuch zu schreiben. © Bodmer

München - Auch ein Richter kann Ärger mit der Justiz haben: Fernsehrichter Alexander Hold, 47, muss jetzt ein Fahrtenbuch führen.

Update vom 20. Juli 2016: Der Ex-TV-Richter will 2017 ins Schloss Bellevue einziehen. Die Freien Wähler haben Alexander Hold als Bundespräsidenten-Kandidat nominiert.

Sein Auto war mit viel zu hoher Geschwindigkeit geblitzt worden. Das Foto zeigte allerdings nicht ihn, sondern eine angeblich unbekannte Person. Der Polizei gelang es nicht, herauszufinden, wer am Steuer saß, weil Hold im Urlaub war. Deshalb ordnete die Verkehrsbehörde an, dass der Kemptener Richter ein Jahr lang ein Fahrtenbuch führen muss. Das ist lästig – Hold klagte vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Ohne Erfolg. Nun scheiterte er auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. (gut)

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