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Astrazeneca für alle: Aber wer zahlt bei Impfschäden von Unter-60-Jährigen?

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Von: Thomas Eldersch

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Der Schwerpunkt der Impfungen liegt auf Astrazeneca.
Wer haftet bei Impf-Nebenwirkungen von Astrazeneca? © dpa

Impfschäden bei dem Vakzin von Astrazeneca sind sehr selten. Sollten sie dennoch vorkommen, stellt sich die Frage, wer dafür haftet.

München - Über kaum ein Thema wurde in den vergangenen Wochen und Monaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie* so häufig geschrieben und berichtet, wie über das problemumwitterte Vakzin der Firma Astrazeneca*. Dabei ging es auch immer wieder um die möglichen Nebenwirkungen des Impfstoffs. Besonders die sehr selten auftretende Hirn- oder Sinusvenenthrombose (SVT) - die potenziell tödlich enden kann - stand im Fokus.

Nun wurde das Mittel in vielen Bundesländern wie Sachsen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und bald auch Bremen unabhängig von der Impfreihenfolge für alle Menschen freigegeben. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt jedoch, das Vakzin nur an Personen über 60 Jahren zu verimpfen. Jüngere Menschen könnten sich aber dennoch auf eigenes Risiko, nach einem Beratungsgespräch mit einem Arzt, impfen lassen. Doch was passiert, sollten doch Nebenwirkungen auftreten - wer haftet dann?

Bisher wurde der Corona-Impfstoff von Astrazeneca 4,7 Mal in Deutschland verabreicht

Laut dem Paul-Ehrlich-Institut wurden bis zum 20. April etwas über 4,7 Millionen Erstimpfungen mit dem Astrazeneca-Impfstoff „Vaxzevria“ in Deutschland durchgeführt. Dazu kommen noch einmal 10.211 Zweitimpfungen. Bis zum 21. April traten dabei 63 Fälle einer Hirn-/Sinusvenenthrombose auf. Zwölf Menschen sind an den Folgen gestorben. Auch aufgrund dieser vergleichsweise niedrigen Zahlen hält die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) an dem Impfstoff fest und stellt klar, dass er uneingeschränkt in jedem Alter eingesetzt werden könnte.

Sollten nun doch Nebenwirkungen* nach der Verabreichung des Mittels entstehen, haftet für etwaige Behandlungskosten zunächst die jeweilige Krankenkasse. Das hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein dem Nachrichtensender n-tv bestätigt. Entstehen jedoch langfristige Folgen bis hin zur Berufsunfähigkeit, wird es mit der Kostenübernahme schon schwieriger. Eigentlich müsste nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums das jeweilige Bundesland für die spätere Versorgung aufkommen, da es die Corona-Impfung* empfohlen hat. „Der Staat ist aber raus, weil er Astrazeneca nur für unter 60-Jährige empfohlen hat“, führt die Medizin-Anwältin Britta Konrad aus Berlin gegenüber n-tv aus.

EMA empfiehlt auch weiterhin die Impfung mit Astrazeneca (Video)

Corona-Imfpung mit Astrazeneca: Patienten könnten auf den Kosten sitzen bleiben

Wer wäre also dann verantwortlich, wenn der Staat raus wäre? „Jüngere können nur mit Astrazeneca geimpft werden, wenn sie sich gemeinsam mit dem impfenden Arzt und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung dafür entscheiden.“ So steht es auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums. Damit, so Rechtsanwältin Konrad, geht die Haftung an einen Dritten über, den Arzt. Der hat im Aufklärungsgespräch aber auf alle Risiken hingewiesen und sich das auch schriftlich bestätigen lassen, haftet also nicht. Somit hat am Ende der Patient selbst den Schwarzen Peter gezogen und könnte auf den finanziellen Folgen sitzen bleiben.

Jedoch heißt es von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, dass das Bundesgesundheitsministerium durchaus noch klarstellen könnte, dass „die gesetzliche Haftung des Landes auch für Impfschäden bei solchen Personen greifen würde“. Doch dazu gab es zunächst noch keine Aussage des Ministeriums.

Interessant ist auch, dass die Hirn- oder Sinusvenenthrombose nicht nur bei dem Impfstoff von Astranzeneca vorkommt. Auch bei dem mRNA-Impfstoff der Fima Biontech* trat so eine Nebenwirkung schon auf. Bisher wurde ihr Mittel Comirnaty laut Paul-Ehrlich-Institut rund 11,5 Millionen Mal erstgeimpft. Etwas über 5,3 Millionen Zweitimpfungen wurden zusätzlich durchgeführt. Insgesamt kam es dabei in zwölf Fällen zu einer SVT. Drei Menschen sind daran verstorben. (tel) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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