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Bundesland gibt strenge Corona-Regeln für Schulen bekannt - „Zu anderen Klassen anderthalb Meter Abstand“

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Von: Patrick Mayer

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Im Fokus: die Corona-Regeln an den Schulen.
Im Fokus: die Corona-Regeln an den Schulen. © IMAGO / imagebroker

Baden-Württemberg passt seine Corona-Regeln für die Schulen an. Von Quarantäne ist nicht die Rede, dagegen von Mundschutzmasken und „kontaktarmem Sport“.

München/Stuttgart - Baden-Württemberg greift in der Coronavirus-Pandemie weiter hart durch. So erwägt das Bundesland im Südwesten laut Sozialministerium in Stuttgart schon ab September neue Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Erwachsene, sollten die Intensivstationen im Herbst wieder voll mit Corona-Patienten sein. Was nicht ausgeschlossen wird.

Wie aber verfahren mit den Kindern? Mehr als zwei Wochen vor Rückkehr der Kinder in die Klassen, hat Baden-Württemberg die künftigen Corona-Regeln für Schulen* bekannt gegeben. Zur Einordnung: Für das Schuljahr 2021/22 erwartet das Statistische Landesamt 1,102 Millionen Kinder und Jugendliche an den allgemeinbildenden Schulen. Die maßgebliche Veränderung in der neuen Verordnung ist: Die lokale 7-Tage-Inzidenz entfällt als Maßstab für die Corona-Regeln an den Schulen. Auch Wechsel- oder Fernunterricht sind deshalb kein Teil des Stuttgarter Maßnahmenpakets für den Schulstart in Baden-Württemberg* mehr.

Kinder und Schulen in der Corona-Krise: Baden-Württemberg stellt neue Regeln vor

Die Testpflicht an Schulen bleibt dagegen und wird vom Kultusministerium als „Sicherheitszaun“ bezeichnet. Ausgenommen seien immunisierte Personen, was in diesem Fall (vorerst) nur Lehrkräfte, weitere Schulmitarbeiter und gegebenenfalls ältere Schüler der Oberstufe betrifft, die sich schon gegen Corona impfen lassen konnten. Zur Erinnerung: Nach wie vor gibt es keine Zulassung der Impfstoffe für Kinder unter zwölf Jahren.

Wir brauchen viele geimpfte Kinder und strenge Quarantäneregeln.

Corona-Experte Karl Lauterbach

Was aber, wenn ein positiver Corona-Fall in einer Klasse festgestellt wir? Die Schüler aus der Klasse müssen sich in der Folge zwar nicht in Quarantäne begeben, und folglich nicht zusätzlich von den Eltern daheim betreut werden. Sie müssen sich stattdessen fünf Schultage in Folge auf das Coronavirus testen lassen.

„Dann ist in der betreffenden Klasse/Gruppe ausschließlich kontaktarmer Sport erlaubt, muss ihr ein fester Bereich der Sportstätte zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden, und die Schülerinnen und Schüler müssen zu anderen Klassen/Gruppen mindestens anderthalb Meter Abstand halten“, heißt es in der vom Sozialministerium veröffentlichten Verordnung weiter. Ergo: Die Klasse müsste für den Sportunterricht zum Beispiel in eine andere Turnhalle oder in ein anderes Hallenbad ausweichen.

Im Video: Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte - Baden-Württemberg macht Ernst

Angenommen wird somit, dass die Kommunen genügend Ausweichsportstätten zur Verfügung haben. Wohl nicht nur an diesem Punkt hinkt die neue Verordnung. Denn: In dieser wird weiter erklärt, dass beim Essen und Trinken im Schulgebäude sowie bei Pausen im Freien die Maskenpflicht für die Kinder entfällt - insofern „der Abstand von 1,5 Metern zu allen Personen immer sicher eingehalten werden kann“. Ob sich das in der Praxis so umsetzen lässt?

Eine weitere Regel lautet: Die Klassenzimmer müssen alle 20 Minuten gelüftet werden - wohl auch in der kalten Jahreszeit. Derweil lässt sich nicht nur in Baden-Württemberg beobachten: Das Thema Kinder an Schulen und ihr Schutz gegen Corona polarisiert zum Ende der Sommerferien in vielen Bundesländern.

Kinder und Schulen in der Corona-Krise: Keine Quarantäne in Baden-Württemberg - aber Maskenpflicht

In Nordrhein-Westfalen (NRW) explodierten die Ansteckungen unter Kindern beispielsweise zuletzt auf eine Inzidenz von 229,1 bei den 0 bis 9-Jährigen und von 325,5 bei den 10 bis 19-Jährigen. Im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutsch (RND) hatte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach wegen Corona zudem vor einem „Massenexperiment an Kindern“ gewarnt.

„Wir haben es noch nicht geschafft, alle Schulen mit Luftfilteranlagen auszustatten“, erklärte Karl Lauterbach: „Deshalb brauchen wir eine Maskenpflicht, viele geimpfte Kinder und strenge Quarantäneregeln.“ Eine Quarantäne ist zumindest in Baden-Württemberg nicht vorgesehen. Und eine Impfung jüngerer Kinder noch nicht möglich. (pm) *bw24.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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