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Gendersprache und „Pronomen-Stuhlkreis“: Vater zieht gegen Lehrkräfte vor Gericht

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Von: Christoph Gschoßmann

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An einem Whiteboard in einer Schule in Karlsruhe steht im Juli 2021 das Wort „Lehrer“ in verschiedenen Gender-Schreibweisen.
In Berlin ist ein Streit um das Gendern im Schulunterricht entbrannt. Ein Vater zieht deswegen sogar vor Gericht. © Uli Deck/dpa

Ein Berliner Vater will sich gegen das Gendern der Lehrkräfte in einer Schule zur Wehr setzen. Dafür zieht er nun sogar vor Gericht.

Berlin / München - Gendern ist fest in der Gesellschaft angekommen. Die inklusive Art und Weise, bei Bezeichnungen nicht nur die männliche Form zu verwenden, stößt dennoch mancherorts auf Widerstand. So beispielsweise in Berlin, denn in der deutschen Hauptstadt will ein Vater nun klagen. Er stört sich am Gendern der Lehrkräfte.

In der Berliner Morgenpost sagt er: „Die Gendersprache greift in den Schulen immer mehr um sich. Ich möchte aber, dass meinem Kind in der Schule normgerechtes Schreiben beigebracht wird.“ Ihm missfällt besonders der Unterricht einer jungen Lehrerin an einem Gymnasium in Friedrichshain-Kreuzberg. Er sagt, die Lehrerin „gendert auffällig und extrem konsequent, nicht nur schriftlich in Unterrichtsmaterialien und E-Mails, sondern auch sprachlich, mit Pausen für den Stern.“

Gendersprache und „Pronomen-Stuhlkreis“ – Berliner Vater will gegen Schule klagen

Weil es die Lehrkräfte vormachen, würden laut dem Vater auch die Kinder bereits mehrheitlich gendern. Schülerinnen und Schüler, die dies nicht täten, würden sich isoliert fühlen. Auf die Noten seines Kindes habe sich dies aber nicht negativ ausgewirkt, erklärte der Vater.

Noch etwas anderes ist ihm ein Dorn im Auge: „Pronomen-Stuhlkreise“. Eine andere Lehrerin führt demnach diese Übung mit den Kindern durch. Während der Stuhlkreise müsse jedes Kind äußern, mit welchem Pronomen es angesprochen werden möchte. Der Berliner Vater spricht hierbei von einem „Zwangs-Outing“.

Gendersprache an Berliner Schule – Vater schreibt 15-seitigen Beschwerdebrief an die Schulaufsicht

Er schrieb einen 15-seitigen Beschwerdebrief an die Schulaufsicht, weil „Lehrer sprachliche Vorbilder seien“, und „das Hinwegsetzen über die Regeln nicht akzeptabel“ sei. Es solle ausschließlich die amtliche Rechtschreibung in Text und Wort verwendet werden. Gendersternchen und Partizip Präsens, welches für eine geschlechterneutrale Aussprache und Bezeichnung genutzt wird, sollen so nicht mehr verwendet werden.

Vertreter des Bildungssystems reagierten auf den Brief. Einem Sprecher der Bildungsverwaltung zufolge sei eine solche Beschwerde eine Seltenheit. Geändert hat sich aber am Verhalten der Lehrkräfte bislang nichts - deswegen will der Vater vor das Verwaltungsgericht ziehen und klagen, weil „gesellschaftliche und politische Kritik an der Gendersprache und vor allem die dahinterstehenden politischen Ideologien“ im Unterricht nicht behandelt werden.

An Schulen gibt es keine verbindliche Rechtschreibung. Stattdessen gilt der Rechtsgrundsatz des „normgerechtens Schreibens“, welcher besagt, dass alles, was fachwissenschaftlich vertretbar ist, nicht als falsch bewertet werden darf. (cg)

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