Corona-Lockerungen am Montag: Was erlaubt ist und was verboten bleibt
Die Corona-Beschränkungen werden in Deutschland schrittweise gelockert. Dabei kann jedes Bundesland selbst entscheiden, in welchem Tempo. Eine Übersicht über die Länder-Regeln.
- Die wegen der Corona-Pandemie eingeführten Beschränkungen* werden in Deutschland nach und nach aufgehoben.
- Die Bundesländer gehen dabei aber in unterschiedlichem Tempo vor.
- Was in Ihrem Bundesland erlaubt ist, und was nicht, lesen Sie in der nachfolgenden Übersicht.
- Hier finden Sie die grundlegenden Fakten zum Coronavirus* und die Corona-News aus Deutschland. Außerdem bieten wir Ihnen in einer Karte die aktuellen Fallzahlen in Deutschland*. Derzeit gibt es die folgenden Empfehlungen zu Corona-Schutzmaßnahmen*.
München/Berlin - Die Zeit des rigorosen Shutdowns ist in Deutschland mittlerweile seit einigen Tagen vorbei und dank der überwiegend positiven Entwicklung der Coronavirus*-Fallzahlen treten hierzulande ab kommenden Montag (18. Mai) weitere Lockerungen in Kraft. Dabei können die Bundesländer nach einem Beschluss von Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens weitgehend selbst entscheiden.
Unter anderem soll dadurch auch die regionale Entwicklung der Infektionszahlen berücksichtigt werden. Informationen über den aktuellen Stand der Lockerungen in den Ländern in einigen ausgewählten Bereichen erhalten sie in der nachfolgenden Auflistung. Grundsätzlich gilt jedoch zu beachten: Die Lockerungen erfolgen in der Regel unter Auflagen wie Hygiene- und Abstandsbestimmungen. Außerdem gilt nach wie vor die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr*.
Corona-Lockerungen in Baden-Württemberg:
- Hier dürfen Speiselokale vom Montag an wieder öffnen. Ferienwohnungen können ebenfalls am kommenden Montag schon wieder öffnen, Hotels vom 29. Mai an.
- Der Aufenthalt draußen ist auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet. In privaten Räumen sind Treffen mit Geschwistern und deren Familien sowie Personen aus einem weiteren Haushalt möglich.
- Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes - etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen.
- Viele Schüler gehen bereits wieder zur Schule. Mitte Juni sollen dann alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten. Kitas dürfen laut einem Beschluss der Corona-Lenkungsgruppe ab Montag für maximal 50 Prozent der Kinder wieder öffnen.
- Museen dürfen wieder öffnen, Kinos bleiben geschlossen.
Corona-Lockerungen in NRW:
- Restaurants sind geöffnet. Unter anderem müssen die Kontaktdaten eines jeden Besuchers registriert werden. Ferienwohnungen dürfen wieder touristisch genutzt werden, Hotels sollen ab Montag folgen.
- Es dürfen sich Mitglieder aus zwei Familien in der Öffentlichkeit treffen.
- Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche.
- Kita-Kinder und Schüler kehren schrittweise zurück. Ab Ende Mai sollen alle Schüler tageweise Präsenzunterricht erhalten, ab September soll es einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ für alle Kita-Kinder geben.
- Museen sind offen. Kinos dürfen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen ab dem 30. Mai wieder öffnen.

Corona-Lockerungen in Bayern:
- Biergärten und Außenbereiche von Speiselokalen sollen ab Montag öffnen, Innenräume ab dem 25. Mai. Hotels und Ferienwohnungen sollen bis zum 30. Mai wieder geöffnet werden.
- Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
- Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Besonders wichtig ist der Regierung, dass die Versammlungsorte genügend Platz für den Mindestabstand bieten.
- Einige Jahrgänge sind wieder an den Schulen, erst nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest tageweise in die Schule gehen. In den Kitas läuft in der Regel noch Notbetreuung.
- Museen sind geöffnet, Kinos bleiben fürs Erste geschlossen.

Corona-Lockerungen in Berlin:
- Essen in Restaurants ist seit Freitag möglich. Hotels und Ferienwohnungen können ab dem 25. Mai öffnen.
- Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
- Ab Montag sind Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis 50 Teilnehmern erlaubt. Ab 25. Mai dürfen an Versammlungen unter freiem Himmel bis zu 100 Menschen teilnehmen, bislang sind es 50.
- Bis zum Sommer soll jedes Kita-Kind wieder ein Betreuungsangebot erhalten. Bis Ende Mai sollen alle Schüler mit verringerter Stundenzahl in die Schulen gehen.
- Museen können wieder öffnen, Kinos müssen vorerst zu bleiben.
Corona-Lockerungen in Brandenburg:
- Restaurants dürfen seit Freitag wieder öffnen. Ferienwohnungen dürfen seit Freitag Gäste aufnehmen, Hotels ab 25. Mai.
- Kontakte von zwei Hausständen sind erlaubt - zuhause und im Freien.
- Versammlungen mit bis zu 50 Menschen sind mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt.
- Alle Brandenburger Kinder können ab 25. Mai bis zu den Sommerferien Ende Juni wieder in die Schule oder Kita gehen - zumindest tageweise.
- Alle Brandenburger Kinder können ab 25. Mai bis zu den Sommerferien Ende Juni wieder in die Schule oder Kita gehen - zumindest tageweise.
Corona-Lockerungen in Bremen:
- Restaurantbesuche sind ab Montag möglich. Gästelisten mit Namen und Kontaktdaten sind Pflicht. Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab Montag öffnen.
- Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen.
- Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden.
- Ab 1. Juni werden alle Vorschulkinder wieder in Kitas kommen. Ab Montag werden die Klassen 1-3 wieder schrittweise in die Grundschulen geholt.
- Museen können wieder öffnen. Kinos bleiben weiter zu.
Corona-Lockerungen in Hamburg:
- Restaurants sind wieder offen. Hotels und Ferienwohnungen dürfen Gäste empfangen.
- Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten.
- Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden.
- Ab dem 25. Mai sollen alle Schüler wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen. Kitas gehen ab Montag schrittweise in den Regelbetrieb.
- Museen können wieder öffnen, Kinos bleiben erstmal zu.
Corona-Lockerungen in Hessen:
- Gaststätten dürfen seit Freitag wieder öffnen, unter anderem muss die Bedienung Mundschutz* tragen. Seit Freitag dürfen Hotels und Ferienwohnungen Touristen aufnehmen.
- Im öffentlichen Raum dürfen wieder Angehörige von zwei Haushalten gemeinsam unterwegs sein.
- Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt. Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt.
- Kitas sollen Anfang Juni allmählich in den eingeschränkten Normalbetrieb übergehen. Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen.
- Museen dürfen wieder öffnen, prinzipiell auch Kinos, wenn sie Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten können.

Corona-Lockerungen in Mecklenburg-Vorpommern:
- Restaurants sind geöffnet. Ein Gast pro Tisch muss seine Daten hinterlassen. Für Einwohner des Bundeslandes öffnen Hotels und Ferienwohnungen ab Montag, für alle anderen gilt bis zum 25. Mai ein Einreiseverbot.
- Im öffentlichen und privaten Raum können sich mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
- Von Montag an sind im Freien Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt.
- Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück. Am 25. Mai soll ein eingeschränkter Einstieg in die Kita-Regelbetreuung erfolgen.
- Museen können wieder öffnen, für Kinos ist der 25. Mai im Gespräch.
Corona-Lockerungen in Niedersachsen:
- Restaurants sind geöffnet, dürfen jedoch maximal die Hälfte ihrer Plätze vergeben. Ferienwohnungen dürfen betrieben werden, Hotels sollen vom 25. Mai an mit maximal 50 Prozent Auslastung folgen.
- Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen.
- Für Demonstrationen und Versammlungen unter freiem Himmel können die Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen.
- Die Rückkehr zum Regelbetrieb in den Kitas ist für den 1. August geplant. Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen.
- Museen können wieder öffnen, Kinos sind geschlossen.
Corona-Lockerungen in Rheinland-Pfalz:
- Gaststätten dürfen unter Auflagen öffnen, unter anderem sind Öffnungszeiten beschränkt und Sitze an Theken für Gäste tabu. Hotels und Ferienwohnungen dürfen ab dem 18. Mai wieder für Touristen öffnen.
- Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.
- Versammlungen unter freiem Himmel können im Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.
- Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni wieder zur Schule gehen. Die Kitas werden bis spätestens zu den Sommerferien für alle geöffnet.
- Museen dürfen wieder öffnen, für Kinos ist dies ab dem 27. Mai vorgesehen.
Corona-Lockerungen in Saarland:
- Restaurantbesuche sind ab Montag möglich. Hotels und Ferienwohnungen dürfen ebenfalls ab Montag wieder öffnen.
- Im öffentlichen Raum können sich Angehörige aus bis zu zwei Haushalten treffen.
- Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter besonderen Auflagen wieder erlaubt, wenn die Hygienevorschriften* eingehalten werden können.
- In Kitas und Schulen soll es spätestens bis zu den Sommerferien „wieder einen möglichst regulären Betrieb geben“.
- Museen können wieder öffnen, für Kinos ist dies ab Montag möglich.
Corona-Lockerungen in Sachsen:
- Restaurants dürfen seit Freitag wieder öffnen. Speisekarten müssen abwischbar sein. Hotels und Ferienwohnungen können seit Freitag öffnen.
- Seit Freitag können sich zwei Hausstände treffen.
- Seit Freitag sind Kundgebungen nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt.
- Sachsens Kitas und Grundschulen sollen von Montag an im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Für Grundschüler besteht zunächst bis zum 5. Juni keine Schulbesuchspflicht. Schüler an weiterführenden Schulen sollen von Montag an zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.
- Museen sind wieder geöffnet, Kinos sind noch geschlossen.

Corona-Lockerungen in Sachsen-Anhalt:
- Die Restaurants dürfen am 22. Mai wieder öffnen - per Sondergenehmigung vom Kreis auch schon ab Montag. Ferienwohnungen können seit Freitag öffnen, Hotels sollen - zunächst für Gäste aus dem eigenen Land - am 22. Mai folgen. Kurz darauf sollen auch Besuche aus anderen Regionen möglich sein.
- Zusammenkünfte von bis zu fünf Menschen sind erlaubt, auch wenn diese nicht gemeinsam in einem Haushalt leben.
- Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt. Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht.
- Bislang sollten alle Klassenstufen für mindestens einen Tag zum direkten Austausch mit ihren Lehrern in die Schulen zurückgekehrt sein. Bei Kitas werden Modelle diskutiert, in denen Kinder abwechselnd in die Kita kommen.
- Museen dürfen öffnen. Kinos sind noch geschlossen.
Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein:
- Speisen in Restaurants ist ab Montag möglich. Besuche sind ebenfalls ab Montag möglich.
- Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen.
- Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich.
- Ab dem 25. Mai soll für weitere Jahrgänge wieder die Schule beginnen. Das gilt für die Klassen 1 bis 3 an den Grundschulen sowie die Jahrgänge 8, 9 und 10 an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Vom 1. Juni an soll in den Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb gelten.
- Museen sind offen, Kinos dürfen mit deutlich reduzierten Besucherzahlen ab Montag wieder öffnen.

Corona-Lockerungen in Thüringen:
- Restaurants können seit Freitag öffnen. Hotels und Ferienwohnungen dürfen auch seit Freitag aufmachen.
- Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen.
- Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich.
- Die Kommunen können selbst entscheiden, ob bereits ab Montag in den Kindergärten ein eingeschränkter Regelbetrieb gestartet werden soll. Bis spätestens 15. Juni soll dieser in allen Kitas starten. In den Schulen sollen spätestens nach Pfingsten wieder alle Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen können.
- Museen dürfen öffnen, für Kinos gibt es noch keinen Öffnungstermin.
Übrigens: Nicht nur die Bundesländer gehen unterschiedlich mit den Corona-Beschränkungen und -Lockerungen um, auch Einzelpersonen legen die geltenden Regeln oft sehr variabel aus. Warum das zum Problem werden könnte, sehen Sie im nachfolgenden Video.
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