Corona-Regeln: Acht Bundesländer haben schon Erleichterungen beschlossen - nicht alle hängen von Inzidenz ab
Deutschland hat seinen zweiten Corona-Sommer erreicht. Es ist wieder Zeit für Lockerungen. Die Hälfte der Bundesländer hat bereits neue Regeln beschlossen. In Hamburg wird aber auch verschärft.
München - Der Sommer ist da. Mit dem meteorologischen Startschuss der wärmsten Jahreszeit ist natürlich auch diesmal die Hoffnung auf eine Rückkehr zur Normalität verbunden. Oder was davon noch übrig ist. Wie schon im vergangenen Jahr entwickeln sich die Corona-Infektionszahlen in Deutschland* derart erfreulich, dass zusätzliche Lockerungen bereits zugesichert worden sind. Einige sogar unabhängig von Inzidenzen!
In Bayern soll erst am 4. Juni über weitere Schritte aus dem Lockdown*-Trott beraten werden. Zuletzt war vom Wirtschaftsministerium aber bereits eine „zeitnahe, bayernweite und inzidenzunabhängige Öffnung der Innengastronomie“ in Aussicht gestellt worden. Ja, ist denn schon Weihnachten?
Corona-Regeln im Sommer: Acht Bundesländer verkünden ihre neuen Beschlüsse
Acht andere Länder haben mit neuen Beschlüssen, die sich von der Bundes-Notbremse abheben, den Weg bereitet für Erleichterungen des Lebens während der Pandemie. Möglich gemacht vor allem dank der zahlreichen Impfstoffe*, die in ganz Deutschland Tag für Tag zum Einsatz kommen. Und Sars-CoV-2* das Leben deutlich erschweren.
In Berlin etwa dürfen ab Freitag (4. Juni) Gastronomen ihre Gäste auch im Innenbereich bewirten - allerdings nur nach Reservierung und Vorlage eines negativen Corona-Tests*. Für Speis und Trank im Außenbereich ist letzterer nicht mehr nötig. Auch der Einzelhandel darf in der Hauptstadt ohne Testnachweis betreten werden. Das allgemeine Alkoholverbot greift ab Freitag erst eine Stunde später - nämlich um Mitternacht. Ab 11. Juni dürfen die Hotels wieder touristische Übernachtungen anbieten - verbunden mit einer Testpflicht.
Schon einen Tag früher macht sich Brandenburg etwas lockerer. Dann öffnen auch rund um Berlin die Innenbereiche der Gastrobetriebe - für Gäste besteht aber eine Testpflicht. Diese fällt für den Außenbereich weg. Außerdem sind private Feiern unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen wieder erlaubt. Theater, Konzerthäuser und Kinos dürfen öffnen - bei Veranstaltungen im Freien sind bis zu 500 Personen erlaubt, in Innenräumen bis zu 200.
Corona-Regeln im Sommer: Hamburger Vergnügungsviertel bekommen schärfere Fesseln
Für Hamburg gilt ab Freitag: Es darf auch im Innenbereich von Restaurants und Lokalen wieder bewirtet werden - aber nur nach Testvorlage und bis zur Sperrstunde um 23 Uhr. Die Hansestadt verschärft ihre Regeln jedoch nach Zwischenfällen bei Polizeieinsätzen zur Durchsetzung der Corona-Maßnahmen teilweise auch. So greift in Teilen von St. Pauli und vom Schanzenviertel jeweils von Freitag bis Sonntag um 20 Uhr ein Verbot, alkoholische Getränke „nach außen“ zu verkaufen oder mitzubringen. Das allgemeine Ausschankverbot beginnt jeweils um 23 Uhr.
Mecklenburg-Vorpommern erlaubt Familienfeiern in Gaststätten für bis zu 30 Personen ab Donnerstag (3. Juni) wieder. Um den Tourismus anzukurbeln, gibt es Erleichterungen bei der Anmietung von Ferienwohnungen oder -häusern. Nun genügt ein negativer Corona-Test bei der Anreise, dieser muss nicht alle drei Tage wiederholt werden.

Corona-Regeln im Sommer: Saarland arbeitet bereits an einem Stufenplan für Veranstaltungen
In Rheinland-Pfalz gelten die neuen Regeln bereits seit diesem Mittwoch (2. Juni). Hier dürfen die Innenbereiche der Gastronomie ab einer Inzidenz unter 100 geöffnet werden, negative Tests sind aber Voraussetzung für Gäste. Diese Pflicht fällt im Außenbereich weg. Außerdem dürfen Minigolfanlagen, Freizeitparks im Freien sowie Freibäder, Badeseen und Saunen unter bestimmen Auflagen wie Maskenpflicht oder Beschränkung der Auslastung öffnen.
Im Saarland wird die Testpflicht zusammengestrichen. Ab Freitag (4. Juni) sind private Treffen mit bis zu fünf Personen aus bis zu fünf Haushalten ohne Testnachweis erlaubt. Dieser entfällt dann auch grundsätzlich beim Besuch des Einzelhandels. Eine Woche später gilt das auch für die Außengastronomie und bei privaten Zusammenkünften im Freien. Bis zum 11. Juni soll auch ein Stufenplan für weitere Lockerungen bei Veranstaltungen erarbeitet und an diesem Tag bekanntgegeben werden.
Corona-Regeln im Sommer: Sachsen-Anhalt und Thüringen bleiben der Inzidenz-Politik treu
Rechtzeitig vor der Landtagswahl am 6. Juni* werden die Zügel in Sachsen-Anhalt zumindest bei einer Inzidenz von unter 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen gelockert. Unter diesen Voraussetzungen kann auf die Testpflicht in der Außengastronomie verzichtet werden, zudem würde die Sperrstunde um 22 Uhr im Innenbereich zur Vergangenheit erklärt werden. Kinos, Theater, Literaturhäuser und Schwimmbäder dürften dann öffnen. Zudem wären private Treffen mit bis zu zehn haushaltsfremden Personen erlaubt.
Sehr nah an den Inzidenzen orientiert sich auch Thüringen weiterhin. Hier darf die Gastronomie ihren Innenbereich für Kunden ab einem Wert unter 50 öffnen, aber erst unter 35 entfällt die Testpflicht. Für den Einzelhandel gilt Letzteres bereits bei einer Inzidenz unter 50. Hotels dürfen ab einem Wert unter 100 wieder Touristen empfangen. Unter diesen Voraussetzungen können auch Museen, Gedenkstätten und Freibäder öffnen, für Kinos, Theater und Zoos gilt das im Hinblick auf den Innenbereich ab einer Inzidenz von 50. (mg) *merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA