Corona-Lockdown in Deutschland: Diese neuen Regeln gelten aktuell in den Bundesländern

Coronavirus-Pandemie: Im harten Corona-Lockdown gelten in Deutschland teils sehr unterschiedliche Regeln und Maßnahmen - wir verschaffen einen Überblick.
- Coronavirus-Pandemie in Deutschland: Die Covid-19-Fallzahlen sind auch im harten Corona-Lockdown im Januar 2021 ungebrochen hoch.
- Vom 11. Januar bis (mindestens) 31. Januar gelten in Deutschland nochmals verschärfte Corona-Regeln.
- Kontaktbeschränkungen, Schulen, Corona-Leine - diese Regeln gelten in Ihrem Bundesland. Ein Überblick.
München/Berlin - Welche Corona-Regeln gelten wo? Der Föderalismus, der die Bundesrepublik Deutschland in einen gesamten Bundesstaat und 16 Bundesländer unterteilt, wird in der Coronavirus-Pandemie auf eine harte Probe gestellt.
Schulen, Kontaktbeschränkungen, Ein-Personen-Regeln - wegen der teils sehr unterschiedlichen Auslegung der Covid-19-Maßnahmen herrscht einmal mehr ein Riesen-Wirrwarr. Von Bundesland zu Bundesland (nach Einwohnern) - Merkur.de verschafft einen Überblick:
Nordrhein-Westfalen (17,93 Millionen Einwohner): Kommunen sollen über Corona-Leine entscheiden
NRW ist nach Einwohnern (Quelle: bpb) das größte Bundesland. Im Westen der Republik gelten folgende Corona-Regeln:
- Corona-Leine/15-km-Regel: Diese ist in der Corona-Schutzordnung nicht enthalten. Die Kommunen dürfen und sollen selber darüber entscheiden. Die Regel ist eine Empfehlung des Bundes, ab der Stadt- oder Ortsgrenze der Wohnorte den Bewegungsradius der Bürger auf 15 Kilometer einzuschränken, wenn die jeweilige Kommune eine 7-Tage-Inzidenz von 200 überschreitet. Dadurch sollen vor allem touristische Tagesausflüge unterbunden werden.
- Ein-Personen-Regel (Kontaktbeschränkungen): Ein Haushalt darf sich (grundsätzlich) nur noch mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. In NRW sind davon Kinder von Alleinerziehenden und kleinere Kinder ausgenommen.
- Schulen und Kitas (Bildung): Die Schulen und Kitas sind zu, Eltern soll jedoch bezahlter Urlaub zur Kinderbetreuung ermöglicht werden.
Bayern (13,07 Millionen Einwohner): Unter Markus Söder sind die Corona-Regeln strenger
Der Freistaat verfolgt unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schon seit Beginn der Corona-Krise meist eine schärfere Auslegung der in Gesprächen mit der Bundesregierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) besprochenen Maßnahmen. In Bayern gelten diese Corona-Regeln:
- Corona-Leine/15-km-Regel: Bürger dürfen ihren Wohnort bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 ab einem Umkreis von 15 Kilometern nicht mehr verlassen. Einkäufe sind davon ausgenommen.
- Ein-Personen-Regel (Kontaktbeschränkungen): Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. In Bayern sind davon Kinder von Alleinerziehenden und kleinere Kinder (Unter drei Jahren) ausgenommen. Bei der Kinderbetreuung darf zudem eine festgelegte Kontaktfamilie helfen.
- Schulen und Kitas (Bildung): Sind geschlossen. Für alle, die es brauchen, gibt es eine Notbetreuung der Kinder der Schulstufen 1 bis 6.
Baden-Württemberg (11,07 Millionen Einwohner): Grundschulen und Kitas sollen früher wieder öffnen
Am 6. Januar lagen erstmals alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg wieder unter einer Inzidenz von 200. Entsprechend plante BaWü eine weniger scharfe Auslegung der Vorschläge.
- Corona-Leine/15-km-Regel: Baden-Württemberg will diese Maßnahme, Stand 11. Januar, nicht umsetzen.
- Ein-Personen-Regel (Kontaktbeschränkungen): Die Kontaktbeschränkung auf einen Haushalt gilt. Aber: Kinder sollen davon ausgenommen werden.
- Schulen und Kitas (Bildung): Oberstufen an Haupt-, Real- und Berufsschulen sowie Gymnasien bleiben daheim, abhängig vom Infektionsgeschehen sollen aber Grundschulen und Kitas ab dem 18. Januar wieder öffnen.
Niedersachsen (7,98 Millionen Einwohner): Kommunen entscheiden über 15-km-Regel
- Corona-Leine/15-km-Regel: Kommunen sollen selbst darüber entscheiden.
- Ein-Personen-Regel (Kontaktbeschränkungen): Kinder bis drei Jahren dürfen bei einer Betreuungsperson dabei sein. Ein Beispiel: Eine Mutter oder ein Vater mit Baby oder Kleinkind darf die Großeltern besuchen.
- Schulen und Kitas (Bildung): Bleiben bis mindestens 31. Januar geschlossen.
Hessen (6,26 Millionen Einwohner): Kinder sind bei der Ein-Personen-Regel keine Ausnahme
- Corona-Leine/15-km-Regel: Bürger dürfen ihren Wohnort bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 ab einem Umkreis von 15 Kilometern nicht mehr verlassen.
- Ein-Personen-Regel (Kontaktbeschränkungen): Der eigene Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Kinder sind davon nicht ausgenommen.
- Schulen und Kitas (Bildung): Die Schulen haben wieder geöffnet. Allerdings entfällt für Kinder der 1. bis 6. Klasse die Präsenzpflicht im Unterricht.
Rheinland-Pfalz (4,08 Millionen Einwohner): 15-km-Regel in Covid-19-Hotspots
- Corona-Leine/15-km-Regel: Die Maßnahme soll in Covid-19-Hotspots in Absprache mit den Kommunen greifen.
- Ein-Personen-Regel (Kontaktbeschränkungen): Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer Person aus einem anderen Haushalt treffen. In Rheinland-Pfalz sind davon Kinder von Alleinerziehenden und kleinere Kinder ausgenommen.
- Schulen und Kitas (Bildung): Die Schulen haben wieder geöffnet. Allerdings entfällt für Kinder der 1. bis 6. Klasse die Präsenzpflicht im Unterricht.
Sachsen (4,07 Millionen Einwohner): Deutschlands Corona-Hotspot hat strenge Covid-19-Regeln
Sachsen ist seit Januar der Corona-Hotspot schlechthin in Deutschland - mit Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz im hohen dreistelligen Bereich.
- Corona-Leine/15-km-Regel: Die Corona-Regel gilt im gesamten Bundesland.
- Ein-Personen-Regel (Kontaktbeschränkungen): Der eigene Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Kinder sind davon aber ausgenommen.
- Schulen und Kitas (Bildung): Bleiben geschlossen. Es soll eine Notfallbetreuung geben.
Berlin (3,64 Millionen Einwohner): Abschlussklassen sollen zur Schule gehen dürfen
- Corona-Leine/15-km-Regel: Die Corona-Regel gilt im gesamten Bundesland.
- Ein-Personen-Regel (Kontaktbeschränkungen): Auch in Berlin sind davon Kinder von Alleinerziehenden und kleinere Kinder ausgenommen.
- Schulen und Kitas (Bildung): Die Abschlussklassen 10, 12 und 13 sollen in Kleingruppen unterrichtet werden.
Schleswig-Holstein (2,89 Millionen Einwohner): Corona-Regeln - Ausnahmen bei der Betreuung von Kindern
- Corona-Leine/15-km-Regel: Covid-19-Hotspots sollen je nach Einzelfall den Bewegungsradius ihrer Bürger auf 15 Kilometer beschränken. Eine Vorschrift dafür gibt es aber nicht.
- Ein-Personen-Regel (Kontaktbeschränkungen): Die Angehörigen eines Hausstandes dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Es gelten jedoch Ausnahmen für die Betreuung von Kindern und die Pflege von Familienangehörigen.
- Schulen und Kitas (Bildung): Bleiben geschlossen. Es soll einer Notfallbetreuung ermöglicht werden.
Brandenburg (2,51 Millionen Einwohner): Kinder sind von der Ein-Personen-Regel ausgenommen
- Corona-Leine/15-km-Regel: Die Regel gilt im Bundesland rund um die Hauptstadt Berlin.
- Ein-Personen-Regel (Kontaktbeschränkungen): Kinder sind von der Regel ausgenommen.
- Schulen und Kitas (Bildung): Bleiben geschlossen. Es soll einer Notfallbetreuung ermöglicht werden.
Sachsen-Anhalt (2,20 Millionen Einwohner): Strenge Corona-Regeln gelten
- Corona-Leine/15-km-Regel: Die Covid-19-Regel soll in diesem Bundesland greifen.
- Ein-Personen-Regel (Kontaktbeschränkungen): Die Regel gilt ohne Ausnahme für Kinder.
- Schulen und Kitas (Bildung): Bleiben geschlossen. Es soll einer Notfallbetreuung ermöglicht werden.
Thüringen (2,14 Millionen Einwohner): Bodo Ramelow - „Bei mir brennt gerade die Hütte“
„Wir müssen einfach der Tatsache ins Auge sehen, dass das Virus jetzt erst anfängt, richtig Fahrt aufzunehmen. Ich merke, dass bei mir in Thüringen gerade die Hütte brennt“, sagte Ministerpräsident Bodo Ramelow ( Die Linke) am 10. Januar dem „heute journal“ des ZDF. Und welche Regeln gelten?
- Corona-Leine/15-km-Regel: Die Covid-19-Regel gilt als Empfehlung.
- Ein-Personen-Regel (Kontaktbeschränkungen): Die Angehörigen eines Hausstandes dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Kinder sind davon nicht ausgenommen.
- Schulen und Kitas (Bildung): Die Abschlussklassen dürfen in die Schulen. Für alle anderen Klassen sind Homeschooling und Distanzunterricht vorgesehen. Kitas sind dicht.

Hamburg (1,84 Millionen Einwohner): Die Schulen haben trotz Corona-Pandemie wieder offen
- Corona-Leine/15-km-Regel: Die Corona-Regel zur Beschränkung des Bewegungsradius gilt.
- Ein-Personen-Regel (Kontaktbeschränkungen): Die Regel gilt ohne Ausnahme für Kinder.
- Schulen und Kitas (Bildung): Schüler dürfen in die Schulen, wenn Homeschooling nicht möglich ist.
Mecklenburg-Vorpommern (1,68 Millionen Einwohner): Abschlussklassen sollen in die Schulen gehen
- Corona-Leine/15-km-Regel: Die Corona-Regel zur Beschränkung des Bewegungsradius gilt.
- Ein-Personen-Regel (Kontaktbeschränkungen): Für Kinder bis zwölf Jahren gibt es Ausnahmen.
- Schulen und Kitas (Bildung): Die Abschlussklassen sollen in die Schulen gehen.
Saarland (990.000 Einwohner): Scharfe Corona-Regeln auch rund um Saarbrücken
- Corona-Leine/15-km-Regel: Die Corona-Regel zur Beschränkung des Bewegungsradius gilt.
- Ein-Personen-Regel (Kontaktbeschränkungen): Die Regel gilt ohne Ausnahme für Kinder.
- Schulen und Kitas (Bildung): Bleiben geschlossen. Es soll einer Notfallbetreuung ermöglicht werden.
Bremen (680.000 Einwohner): Die Schulpflicht ist in der Corona-Krise ausgesetzt
- Corona-Leine/15-km-Regel: Die Regel wird vom kleinsten Bundesland umgesetzt.
- Ein-Personen-Regel (Kontaktbeschränkungen): Kinder sind von der Regel ausgenommen.
- Schulen und Kitas (Bildung): Die Schulpflicht ist ausgesetzt, Eltern dürfen ihre Kinder aber weiter zur Schule schicken.
Anmerkung: Die Corona-Regeln und deren Auslegung unterliegen einer ständigen Debatte in den jeweiligen Bundesländern. (pm)