Update vom 4. Februar, 14.32 Uhr: Der Landkreis Stendal hat quasi heimlich 320 Polizisten geimpft. Die Aktion widerspricht den Vorgaben und der Priorisierung aus dem Impfplan. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bestätigte den Vorgang am Donnerstag im Landtag auf Anfrage des Linken-Politikers Wulf Gallert. Sie zeigte sich verärgert und kündigte an, den Landkreis für die vorgezogenen Corona-Impfungen zu ermahnen.
Auch der Landkreis Stendal (Sachsen-Anhalt) bestätigte den Vorgang. Es habe sich um einen Test für das Szenario gehandelt, dass plötzlich jenseits von Impfzentren und Pflegeheimen viele Menschen geimpft werden müssten, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. So etwas könne man „nicht am Schreibtisch“ planen. Ein Testlauf, in dem nur die Abläufe vor und nach dem Piks, nicht aber die Impfung selbst geprobt werden, wäre nicht realistisch genug gewesen.
Den Impfstoff zwackte der Landkreis demnach aus der Reserve ab, die er eigentlich für die Zweitimpfungen bereits geimpfter Menschen vorhalten müsste. Der solle wieder aufgefüllt werden, sobald die Polizisten im Impfplan an der Reihe sind, sagte der Sprecher.
Der Kreis habe für den Probelauf Polizisten ausgewählt, da diese kurzfristig in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestanden hätten. Außerdem habe man sich gedacht, wenn man schon einen solchen Test mache, könnten auch diejenigen davon profitieren, „die uns schützen“, sagte der Sprecher. Zahlreiche Pflegerinnen und weiteres medizinisches Personal, die der Landkreis laut Impfverordnung vorher hätte impfen müssen, warten in Sachsen-Anhalt noch auf ihren Termin.
Polizisten gehören grundsätzlich erst zur zweiten Prioritäts-Gruppe im Impfplan. Sie dürfen damit erst nach der ersten Gruppe geimpft werden. Also, wenn die über 80-Jährigen, Schwerkranken und das medizinische Personal vollständig versorgt sind. Die Impfverordnung und diese darin festgelegte Reihenfolge sei „keine Empfehlung“, betonte Grimm-Benne.
Update vom 4. Februar, 11.26 Uhr: Die aktuellen Impfzahlen für den 3. Februar sind da. 44.531 Menschen erhielten eine Erstimpfung. Die Zahlen bei den Erstimpfungen sind damit weiterhin deutlich unter dem Niveau von Mitte Januar, damals wurde teilweise fast die doppelte Menge am Tag verimpft. Insgesamt haben laut RKI 2.091.689 Menschen eine Erstimpfung erhalten, das entspricht einer Impfquote von 2,5 Prozent.
Die Anzahl der Zweitimpfungen bleibt hingegen auf einem höheren Niveau. Am Mittwoch wurden 65.548 Personen mit der zweiten Dosis geimpft. Damit sind 756.305 Menschen oder 0,9 Prozent der Bevölkerung mittlerweile vollständig geimpft.
Update vom 4. Februar, 10.17 Uhr: Seit dem Impfstart in Deutschland denken viele bereits an die Zeit, in der Menschen den Schutz schon genießen. Zum Beispiel Bar- oder Lokalbetreiber, die laut überlegen, ob sie ihren Betrieb wieder aufnehmen können - mit ausschließlich Geimpften als Gästen.
Ethikrat-Vorsitzende Alena Buyx hielt von dieser Idee - zumindest zurzeit - in der heutigen Bundespressekonferenz nicht viel: „Die Beschränkung eines Zugangs für Nicht-Geimpfte ist aktuell nicht zu rechtfertigen!“ Grund sei der aktuelle Wissensstand zum Virus. Man gehe zwar davon aus, dass die Impfung auch das Ansteckungsrisiko für Nicht-Geimpfte mindere, aber „in welchem Ausmaß, das lässt sich bisher nicht abschätzen“. Es müsste hinreichend gesichert werden, dass Geimpfte das Virus nicht weiterverbreiten.
Ihre Kommission empfiehlt, im Zuge der Impfkampagne staatliche Freiheitsbeschränkungen zur Pandemiebekämpfung „schrittweise“ zurückzunehmen und „gravierende Isolationsmaßnahmen“ (bei Schwerstkranken o.ä.) „mit Augenmaß“ aufzuheben. Was ist mit weniger gravierenden Maßnahmen wie Abstand, Hygiene, Alltagsmaske? Klare Ansage: „AHA lässt sich auch Geimpften zumuten!“
Auf die Frage, ob man von „Privilegien“ für geimpfte Menschen sprechen solle, sagte Buyx: „Ich würde mich freuen, wenn man den Begriff nicht mehr benutzen würde.“ Er sei unpräzise und sorge für eine unnötige Verschärfung der öffentlichen Debatte.
Der Rat betonte, es müsse zwischen staatlichen Maßnahmen und Vorgaben von Unternehmen unterschieden werden. Private Anbieter hätten zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit. Wenn es um die „gleichberechtigte Teilhabe am Leben“ gebe, sollte es jedoch aus Sicht des Rates keine Ungleichbehandlung geben.
Wenn aber beispielsweise nach einer generellen Wiedereröffnung von Konzerthallen ein Veranstalter entscheiden sollte, nur Geimpften den Zugang zu erlauben, so wäre dies durchaus möglich. „Daraus ergibt sich aber keine Impfpflicht durch die Hintertür“, betonte Buyx. Schließlich wäre es etwa denkbar dann Tests als Alternative anzubieten. Einen vorgezogenen Zugang zur Impfung für Profi-Sportler, die an internationalen Wettbewerben teilnehmen, lehnte der Rat ab.
Der Ethikrat ist ein Gremium, das mit seinen Stellungnahmen Orientierung für Politik und Gesellschaft geben soll. Seine Mitglieder des Ethikrates werden vom Bundestagspräsidenten ernannt.
Update vom 3. Februar, 21.35 Uhr: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht davon aus, dass es in einigen Monaten bei der Corona-Impfung auch eine Wahlmöglichkeit beim Impfstoff geben wird.
„Dann wird es auch möglich sein, ein Stück Auswahl möglich zu machen“, so wie bei anderen Impfstoffen auch, sagte der CDU-Politiker am Mittwochabend bei einer Online-Diskussion der Friedrich-Naumann-Stiftung. Bei absoluter Knappheit gehe das allerdings nicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Impfstofflieferungen im zweiten Quartal deutlich anziehen werden.
Update vom 3. Februar, 13.46 Uhr: Der Impfstoff von AstraZeneca schützt vor Covid-19 und offenbar auch größtenteils vor einer Übertragung des Coronavirus. Das haben Wissenschaftler der Universität Oxford herausgefunden. Die Impfung könne demnach die Übertragung des Coronavirus von Mensch zu Mensch um 67 Prozent reduzieren, heißt es in einer Studie, die im renommierten Fachmagazin The Lancet veröffentlicht wurde.
Analysen von Proben bei Freiwilligen des britischen Militärs hätten dies gezeigt, heißt es in einer Mitteilung der Universität Oxford. Weitere Daten zu den neuen Corona-Mutationen sollen in den nächsten Tagen folgen.
Update vom 3. Februar, 12.40 Uhr: Normalisiert sich das Leben nach einer Corona-Impfung? Ein großer Veranstalter bereitet sich jedenfalls schon mal darauf vor.
„Wenn es genug Impfstoff gibt und jeder sich impfen lassen kann, dann sollten privatwirtschaftliche Veranstalter auch die Möglichkeit haben, eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen zu machen“, sagte Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg der Wirtschaftswoche. Das Unternehmen habe bereits seine Systeme so umgerüstet, dass diese auch Impfausweise lesen könnten. Das heißt: Wer auf eine Eventim-Veranstaltung will, müsste in Zukunft ein gültiges Ticket und einen Impfausweis vorlegen.
In Schleswig-Holstein hat das Gesundheitsministerium CTS Eventim mit der Vergabe von Impfterminen beauftragt. Für das Unternehmen ist das ein neues Geschäftsfeld. Mit anderen Bundesländern sei man im Gespräch für eine Zusammenarbeit, wenn mehr Impfstoff verfügbar sei, so Schulenberg. „Je schneller die Bevölkerung geimpft ist, desto schneller können auch Veranstaltungen wieder stattfinden.“ Vor allem gehe es aber darum, „einen Beitrag zu leisten, damit wir alle diese Pandemie baldmöglichst überwinden“, sagte er.
Update vom 3. Februar, 8.39 Uhr: CureVac und der britische Pharmakonzern GlaxoSmithKline (GSK) wollen gemeinsam einen Corona-Impfstoff entwickeln, teilten die Unternehmen in einer Presseerklärung mit. Dabei soll es sich um einen „mRNA-Impfstoff der nächsten Generation“ handeln, der speziell auf Corona-Varianten abzielt. Die Kooperation starte sofort. Der Impfstoff soll 2022 auf den Markt kommen. Zudem kündigte GSK an CureVac bei der Herstellung von 100 Millionen Dosen des ersten Corona-Impfstoffes zu unterstützen.
Der mRNA-Impfstoff des Tübinger Unternehmens CureVac findet sich noch in der Testphase. Läuft alles gut, wird eine Zulassung für die kommenden Monate erwartet. Die EU hat bis zu 405 Millionen Dosen bestellt. Bis Jahresende will das Unternehmen für alle Abnehmer insgesamt 300 Millionen Dosen herstellen.
BioNTech | seit 26.12.2020 |
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Moderna | seit 14.01.2021 |
AstraZeneca | 29. Januar 2021 |
Update vom 2. Februar, 18.48 Uhr: Nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission, das Präparat der Firma Astrazeneca nur Menschen unter 65 zu verabreichen, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Impfverordnung überarbeitet. Ein der Nachrichtenagentur AFP vorliegender Referentenentwurf sieht vor, dass das Vakzin von Astrazeneca an Menschen zwischen 18 und 64 Jahren vorrangig verimpft werden soll, wenn sie einer der Gruppen für die ersten Impfungen angehören.
„Vor dem Hintergrund der vorliegenden Stiko-Empfehlungen werden impfstoffspezifische Priorisierungen vorgesehen, da für bestimmte vorliegende Impfstoffe bislang nur eine Schutzimpfung bei Personen bestimmten Alters empfohlen ist“, heißt es in der Vorlage. Zudem solle eine Öffnungsklausel eingeführt werden, die Einzelfallentscheidungen ermöglicht.
Höchste Priorität haben der neuen Impfverordnung zufolge weiterhin Menschen ab 80 sowie Pflegekräfte und Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen ab 65 Jahren. Höchste Priorität bei der Vergabe des Astrazeneca-Präparats haben zudem Pflegekräfte und Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen „mit einem sehr hohen Expositionsrisiko“, wenn sie zwischen 18 und 64 Jahre alt sind.
Zur zweiten Gruppen mit „hoher Priorität“ gehören alle ab 70 - sowie Menschen, die an einer bestimmten Krankheit leiden. Dazu zählen unter anderem Demenz, Diabetes mellitus oder bestimmte Lungenerkrankungen. Wer unter einer dieser Krankheiten leidet und zwischen 18 und 64 Jahre alt ist, hat nur auf Astrazeneca Anspruch.
Anspruch haben in dieser Gruppe zudem auch Polizei- und Ordnungskräfte, die etwa bei Demonstrationen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Auch hier gilt: für die Jüngeren zwischen 18 und 64 ist Astrazeneca vorgesehen, sie haben keinen Anspruch auf ein anderes Präparat. In einer dritten Gruppe sind alle ab 60 und Menschen mit bestimmten Erkrankungen aufgeführt. Auch Mitarbeiter des Einzelhandels, Lehrer und Erzieher gehören dazu.
Erstmeldung vom 2. Februar: München/Altötting/Naumburg - Es hakt, knarzt und ruckelt weiter heftig bei der Organisation der Impfungen gegen das Coronavirus in Deutschland.
Das galt seit Anfang an etwa für die bundesweite Hotline 116-117, die zentral für die Vergabe von Impf-Terminen genutzt wird. Der Burgenlandkreis aus Sachsen-Anhalt will da offenbar nicht mehr länger mitmachen - und stattdessen eine eigene Software nutzen, um Termine ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis über diese zu vergeben.
Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung unter Berufung auf das Landratsamt. Zuletzt hatte es immer wieder Berichte gegeben, wonach Impfwillige über die Bundes-Hotline keinen Termin bekamen und/oder erst gar nicht durchgestellt wurden.
Weiterhin bleiben dagegen mögliche Privilegien für gegen Corona geimpfte* Personen ein polarisierendes Thema. Schon Ende Januar ging ein Landkreis aus Bayern einen Schritt voraus: Altötting, nahe der Grenze zum Innviertel in Österreich.
So vergab der Landkreis aus Eigeninitiative eine erste digitale Impfkarte. Zuvor hatte Landrat Erwin Schneider (CSU) kritisiert, dass er den üblichen gelben Impfpass unpraktisch finde. Mittels QR-Code können die Geimpften nun in Altötting ihren Impf-Nachweis unkompliziert auf dem eigenen Smartphone hinterlegen.
Wie viele Freiheiten werden den Menschen nach den Corona*-Impfungen wie schnell wieder eingeräumt? Es bleibt eine intensive Debatte rund um die Impfstoffe und das Impfen in Deutschland. (pm) *Merkur.de ist Teil des deutschlandweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks