Münchner Flughafen: Zollbeamte durchsuchen Tasche eines Österreichers - und machen kuriose Entdeckung

Am Flughafen München haben Zollbeamte einen Österreicher überprüft. Auch dessen Bauchtasche nahmen sie genauer unter die Lupe - und machten eine unerwartete Entdeckung.
- Am Flughafen München haben Zollbeamte einen Österreicher untersucht.
- Die Bauchtasche des 63-Jährigen erschien ihnen verdächtig.
- Wie sich herausstellen sollte, war die Maßnahme berechtigt.
Flughafen München - Die Zollbeamten am Flughafen München sind einiges gewohnt. Immer wieder versuchen Menschen bei der Einreise oder der Durchreise verbotene Gegenstände zu an den Beamten vorbeizumogeln. Neben Drogen und sonstigen Rauschmitteln sind dort auch häufig Kuriositäten dabei. So werden oftmals Gegenstände aus Elfenbein beschlagnahmt, welche, aufgrund des tierquälerischen Aspekts bei der Beschaffung, in Deutschland verboten sind. Doch auch Elefantenfüße und Berglöwenköpfe nahmen die Beamten des Flughafenzolls bereits entgegen. Besondere Berühmtheit erlangte wohl aber ein Kapuzineräffchen „Mally“. Dessen Besitzer, niemand anders als Teenie-Ikone Justin Bieber, hatte keine Papiere für den kleinen Primaten vorzuweisen und ließ ihn deshalb im Jahr 2013 in der Obhut der Zollbeamten zurück.
Flughafen München: Zollbeamte kontrollieren Mann - mit tierischen Ergebnis
Ebenso kurios war der Fund, den die Beamten nun am Dienstag (25. Februar) in der Bauchtasche eines Österreichers machten. Der 63-Jährige kam aus seinem Heimatland am Flughafen München an. Von dort aus wollte er nach Island weiterfliegen.
Bei der Überprüfung des Mannes fiel den Beamten des Flughafen-Zolls auf, dass sich in seiner Bauchtasche etwas befand, weshalb sie auch diese untersuchten. Die Beamten fanden schließlich eine Griechische Landschildkröte (Testudo hermanni) in der Tasche. Das Jungtier war lediglich sieben Zentimeter groß und somit nicht größer als eine Wäscheklammer. Jedoch war das Tier unverletzt und lebendig.

Flughafen München: Schildkröte in Bauchtasche - Verstoß gegen Gesetz
"Die Griechische Landschildkröte ist nach den artenschutzrechtlichen Bestimmungen geschützt", so Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München. Das Tier wurde deshalb beschlagnahmt und zur artgerechten Pflege übergeben.
Der 63-jährige Österreicher durfte seine Reise nach Island fortsetzen. Allerdings ohne seinen tierischen Begleiter. Warum er die kleine Schildkröte bei sich hatte und warum er sie ausgerechnet in seiner Bauchtasche verstaute, dazu machte der 63-Jährige vor seiner Abreise keine Angaben mehr.
Video: Fakten rund um den Flughafen München
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Flughafen München: Schildkröte nicht erster tierischer Fund
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kah