Gratis Corona-Tests: Das ändert sich ab heute - wo Ungeimpfte nun draufzahlen müssen
Kostenlose Corona-Schnelltests werden ab dem 11. Oktober für viele abgeschafft. Aber es gibt Ausnahmen. Hier finden Sie einen Überblick.
Berlin - Bisher konnte jeder in Deutschland kostenlose Corona-Schnelltests in der Apotheke oder in Testzentren durchführen lassen. Der Anspruch auf die sogenannten „Bürgertests“ endet jedoch am 11. Oktober für die meisten. „Eine dauerhafte Übernahme der Kosten durch den Bund und damit den Steuerzahler ist nicht länger erforderlich“, heißt es in der Begründung des Gesundheitsministeriums. Denn inzwischen haben Bürgerinnen und Bürger ein kostenloses Impfangebot erhalten.
Ab dem 11. Oktober müssen die meisten für einen Corona-Antigentest zahlen, wenn sie den für einen Besuch in einem Restaurant, im Fitnessstudio oder beim Friseur vorlegen müssen. Auch Betriebe sind angehalten, strenger, als bisher zu kontrollieren. Geimpfte und Genesene sollten ihre Impfdokumente oder den Nachweis der Genesung deswegen immer bei sich haben, entweder digital (Corona-Warn-App oder CovPass-App) oder auch in Papierform.
Wo brauche ich einen Corona-Schnelltest?
- Generell gilt: Wer vollständig geimpft oder genesen ist und das nachweisen kann, muss keinen negativen Corona-Test vorweisen.
Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) sind überall dort notwendig, wo die 3G-Regel gilt. Weiter müssen alle Personen ab 12 Jahren einen negativen Schnelltest bei der Einreise nach Deutschland vorlegen, außer natürlich sie sind geimpft oder genesen.
- Gastronomie, Café und Restaurant
- Theater, Kino, Oper oder Museum
- Sport, Fitnessstudio, Seilbahnen, Ausflugsschiffe (Bayern)
- Beim Friseur und körpernahe Dienstleistungen, wenn keine Maske getragen werden kann, beispielsweise bei einer Rasur
- Flugreisen innerhalb der EU
- Hotel, Ferienwohnungen und Campingplätze
Für einen Einkauf in Geschäften des täglichen Bedarfs, wie beispielsweise im Supermarkt, Baumarkt oder Drogerien gab es noch nie eine Testpflicht.
Allerdings, einige Bundesländer und Kommunen setzen bei Konzerten, Gastronomie und in anderen Bereichen auf die 2G-Regel (geimpft, genesen). Ungeimpften und Nicht-Genesenen wird hier der Zutritt teils auch in Behörden verwehrt.
Corona-Tests: Müssen Kinder und Schwangere für die Antigen-Schnelltests zahlen?
Die im Bundesanzeiger verkündete Verordnung legt einige Übergangsregeln fest. So können Kinder von 12 bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) vorliegt - daher soll noch länger Zeit für eine Impfung bleiben.
Generell bleiben Schnelltest auch für Menschen gratis, die sich nicht impfen lassen können: Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 Jahre alt geworden sind. Gratis bleibt es unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Corona-Infektion einen Test brauchen.
Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest testen lassen.
Corona: Welche Personen erhalten auch weiterhin kostenlose Testangebote?
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung noch keine 12 Jahre alt sind oder erst in den letzten drei Monaten vor der Testung 12 Jahre alt geworden sind
- Jugendliche bis 18 Jahre können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos testen lassen
- Schwangere - insbesondere bei einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, da die Ständige Impfkommission (Stiko) für diesen Zeitraum bislang keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Schwangere bis zum 31. Dezember 2021 können sich weiterhin einmal pro Woche kostenlos testen lassen
- wenn aus medizinischen Gründen keine Corona-Impfung möglich ist
- wenn eine Quarantäne-Anordnung wegen einer nachgewiesenen Corona-Infektion besteht
- Studierende aus dem Ausland
Wie bekomme ich einen kostenlosen Test ab dem 11. Oktober? Welche Nachweise sind nötig?
Um auch ab dem 11. Oktober kostenlose Schnelltests zu bekommen, muss bei der Teststelle ein amtlicher Ausweis mit Foto vorgelegt werden. Bei Kindern lässt sich so auch das Alter nachweisen. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, braucht ein ärztliches Attest. Übrigens: eine Diagnose muss nach Ministeriumsangaben nicht angegeben werden. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann demnach der Mutterpass genutzt werden.
Was kosten Corona-Schnelltests ab Oktober?
Die Preise für Corona-Schnelltests sind unterschiedlich und variieren bei Hausärzte, Apotheken und Testzentren. Bevor die Schnelltests im März kostenlos angeboten wurden, lagen die Preise bei den Hausärzten zwischen 15 und 20 Euro, in Testzentren teils auch bei bis zu 30 Euro. Die Kosten sind bisher in Deutschland nicht, wie beispielsweise in Frankreich, gedeckelt.
Hinweis: Dieser Artikel entspricht dem Stand vom 30. September. Es kann dennoch sein, dass sich kurzfristig von offizieller Seite etwas ändert. Das Bundesgesundheitsministerium informiert hier aktuell über Corona-Tests (ml) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA