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Frau findet gefülltes Portemonnaie – „Es gibt gesetzlichen Finderlohn!“

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Von: Jakob Koch

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Ist das Portemonnaie erst verloren, ist meist das Geld für immer futsch. In Hamburg hat ein Mann Glück. Doch wie verhält es sich mit dem Finderlohn?

Hamburg – Arzu Ünyilmaz aus Hamburg-Winterhude bekommt derzeit viel Zuspruch im Netz: Die Hamburgerin hat kürzlich ein prall gefülltes Portemonnaie gefunden. „An der Alster, Höhe Krugkoppelbrücke / Bobby Reich. Falls jemand einen Malte kennt, der seine Börse verloren hat, abgegeben im PK 33 /Wiesendamm“, schreibt sie auf Facebook. Sofort finden sich hunderte Likes und zahlreiche Kommentare unter dem Post. Schnell wird auch die Forderung nach einem Finderlohn laut – und dafür gibt es klare gesetzliche Regelungen, berichtet 24hamburg.de.

Regelung:Finderlohn
Gesetz:Paragraf 971 des BGB
Höhe:bis 500 Euro: 5 Prozent, danach zusätzlich plus 3 Prozent
Straftat:Unterschlagung (Paragraf 246 StGB)

Gibt es Finderlohn? Hamburgerin findet Portemonnaie mit mehreren hundert Euro

Doch die ehrliche Finderin der Geldbörse mit mehreren hundert Euro beschwichtigt: Einen Finderlohn erwartet die Hamburgerin nicht. „Muss nicht sein, Helfen sollte keine Gegenleistung einfordern“, betont Arzu Ünyilmaz. Noch ist unklar, ob der Eigentümer des Portemonnaies sein Eigentum bei dem Hamburger Polizeirevier abgeholt hat – und ob er einen Finderlohn springen lassen will. Dass es noch wertvollere Funde geben kann, zeigt übrigens ein Fall aus München: Dort entdeckte ein neuer Mieter 20.000 Euro hinter der Heizung – dafür gabs einen Finderlohn von 600 Euro.

Portemonnaie mit mehreren hundert Euro, Gesetz, BGB, Finderlohn
Eine Hamburgerin hat Portemonnaie mit mehreren hundert Euro gefunden. Ihr steht Finderlohn zu. (Symbolfoto) © Fotostand und Shotshop / Imago

Wie viel Finderlohn steht mir zu? Gesetz im BGB regelt Pflicht – Das ist die Höhe

Dass die Frau einen Anspruch darauf haben kann, einen Finderlohn zu bekommen, sagt auch die Gesetzeslage. Und so merkt auch ein Nutzer an: „Wir wären nicht in Deutschland, wenn nicht sogar der Finderlohn geregelt wäre: BGB Paragraf 971“, schreibt er unter den Post der Hamburgerin. In dem Paragrafen heißt es wörtlich zur Pflicht: „Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen.“ Auch die Höhe ist dort geregelt: Bei Werten bis zu 500 Euro gibt es fünf Prozent, von der Summe darüber hinaus zusätzlich drei Prozent.

Wie viel Finderlohn bei 1000 Euro?

Wer einen Gegenstand oder Bargeld im Wert von 1000 Euro findet, hat nach Paragraf 971 des BGB einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Finderlohn. Der Wert bis 500 Euro wird mit fünf Prozent anteilig berechnet, die Restsumme ab 500 Euro dann mit drei Prozent. Wer als 1000 Euro findet, hat Anspruch auf 40 Euro Finderlohn.

Wer sich doch entschließen sollte, einen wertvollen Fund nicht bei Polizei oder Fundbüro abzugeben, den ereilt die harte Hand des Gesetzes: Denn im Strafgesetzbuch (StGB) ist unter Paragraf 246 die Unterschlagung geregelt. Dafür droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Dann ist auch das Thema Finderlohn vom Tisch: „Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht“, heißt es im Paragraf 971 des BGB. Ein Fall aus Bayern sorgt derzeit für Aufregung: Nürnbergerin lässt Tüte mit 1500 Euro in der Bank stehen, 20 Minuten ist sie weg – Wende folgt bei der Polizei.

Portemonnaie in Hamburg gefunden – „Es gibt gesetzlichen Finderlohn!“

Die Ehrlichkeit von Arzu Ünyilmaz aus Hamburg-Winterhude sorgt im Netz für Anerkennung und Staunen. Unter dem Facebook-Post der Finderin finden sich viele positive Reaktionen – und mehrere Hinweise auf einen Finderlohn:

Übrigens: Bei einem Vorfall bei Aldi hatte eine Frau wohl nicht so viel Glück: Sie vergaß in Hamburg eine wertvolle Luxus-Tasche – und versprach 200 Euro Finderlohn.

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