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Preisexplosion beim Bauen: Erste Bauherren geben Grundstücke zurück

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Von: Tobias Stück, Emily Spanel

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In den Kommunen im Werra-Meißner-Kreis ist es in den vergangenen Wochen immer wieder zur Rückgabe von bereits erschlossenen Baugrundstücken gekommen.
In den Kommunen im Werra-Meißner-Kreis ist es in den vergangenen Wochen immer wieder zur Rückgabe von bereits erschlossenen Baugrundstücken gekommen. © Freier Mitarbeiter

In den Kommunen im Werra-Meißner-Kreis kommt es immer wieder zur Rückgabe von bereits erschlossenen Baugrundstücken.

Werra-Meißner – Der Grund für die Rückgabe von bereits erschlossenen Baugrundstücken ist offenbar die Preissteigerung. Das hat eine stichprobenartige Befragung von hna.de ergeben. In den meisten Fällen werden Preissteigerungen als Gründe angegeben. „Die Gespräche über Rücktritte vom Bauvorhaben werden wöchentlich mehr“, sagt Baufinanzierer Carsten Stelzner von der Schwäbisch Hall.

In der Gemeinde Wehretal, wo seit Jahren eine rege Neubautätigkeit herrscht, haben in den vergangenen Wochen beispielsweise vier Bauwillige von ihren Bauplänen Abstand genommen. Ein besonderer Hemmschuh bei der Baufinanzierung sei derzeit die immense Baukostensteigerung, sagte unlängst Uwe Linnenkohl Vorstand der VR-Bank Mitte. „Werden Neubauprojekte aufgeschoben, wird das mit den drastisch gestiegenen Baupreisen, den Zinsen und den Lieferschwierigkeiten beim Material begründet“, erklärt Wehretals Bürgermeister Timo Friedrich.

Werra-Meißner-Kreis: Preisexplosionen beim Bauen - Warum Bauherren nun ihre Grundstücke zurückgeben

Ähnlich stellt sich die Lage in Hessisch Lichtenau dar. „Zwei Bauherren haben angefragt, ob ihre Grundstücke zurückgenommen werden können, einer hat angekündigt, dass sich der Baubeginn aufgrund von Lieferproblemen von Baumaterialien verzögert“, berichtet Bürgermeister Michael Heußner. In der Lossestadt besteht die Verpflichtung, das Baugrundstück innerhalb von drei Jahren zu bebauen.

Nebenerwerbskosten trägt bei Rückgabe der Käufer

Um Spekulationen vorzubeugen, lassen sich Städte und Gemeinden ein Rückkaufrecht im Vertrag vermerken. Die Kommune kann dann eine Rückgabe des Grundstücks zum ursprünglich gezahlten Kaufpreis verlangen. Die Baufrist liegt in der Regel zwischen zwei und fünf Jahren. Ein Baugrundstück kann bis zur Unterschrift des Notarvertrages zurückgegeben werden. Für den Rückkauf fallen in der Regel keine Zinsen an. Der Käufer bleibt allerdings meistens auf den Nebenerwerbskosten wie Notar (2 Prozent) oder Grunderwerbssteuer (6 Prozent) sitzen. 

Fünf zugeloste Baugrundstücke zurückgegeben

In Eschwege muss im Neubaugebiet im Höhenweg beispielsweise innerhalb von 24 Monaten mit dem Hausbau begonnen werden. Die Grundstücke im Höhenweg waren so begehrt, dass sie im vergangenen Jahr verlost wurden. Fünf zugeloste Bauplätze wurden nach Angaben der Stadt vor Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zurückgegeben. „Sofern während der Bauphase unvorhersehbare Schwierigkeiten beim Käufer auftreten, versuchen wir, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen“, sagt die Sprecherin der Kreisstadt, Scarlett Grebestein.

Die Gemeinde Wehretal hat umgehend „auf die so noch nie da gewesene Situation“ reagiert: Muss in Wehretal üblicherweise spätestens drei Jahre nach dem Erwerb eines Grundstücks mit dem Bau begonnen werden, ist die Frist nun auf fünf Jahre hochgesetzt worden. Bezugsfertig muss das Wohnhaus nicht mehr in fünf, sondern erst in sieben Jahren nach Kauf sein.. (Tobias Stück und Emily Hartmann)

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