Gericht widerlegt Entscheidung des Paul-Ehrlich-Instituts: Auch eine Johnson & Johnson Impfung reicht
Die Kriterien für den Impfstatus wurden im letzten Jahr festgelegt. Bei Johnson & Johnson gab es jedoch Unklarheiten über den 2G-Status. Nun hat ein Gericht einer Richtlinie widersprochen.
Berlin - Eine, zwei oder drei? Wie viele Coronavirus-Impfungen benötigt man, um als vollständig geimpft zu gelten? Diese Frage wurde vor allem beim Johnson & Johnson-Vakzin diskutiert. In manchen Ländern galt man mit einer zweiten Dosis bereits als geboostert. Andere Bundesländer rechneten hier erst die Grundimmunisierung. Nun gibt es einen Gerichtsbeschluss, der vorherige Regelungen des Paul-Ehrlich-Instituts widerlegt.
Johnson & Johnson: Berliner Gericht entscheidet - auch mit einer Dosis vollständig geimpft
Nur einmal mit dem Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson Geimpfte gelten nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts als vollständig geimpft. Eine anderslautende Regelung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sei rechtswidrig, teilte das Gericht am Freitag mit.
Damit war die Beschwerde einer Frau, die im Oktober 2021 mit dem Vakzin geimpft worden war, im Eilverfahren erfolgreich. Sie gilt nach Gerichtsangaben nun wieder als vollständig geimpft, wenn auch nicht als geboostert. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Johnson & Johnson: Bund und Länder entscheiden über Impfstatus
Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Impfstatus nicht mehr an das PEI delegiert werden sollen. Die Kriterien für Impfungen mit Johnson & Johnson waren im vergangenen Januar von dem Institut festgelegt und in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung geändert worden. Damit war eine Einzelimpfung mit dem Vakzin für die Grundimmunisierung nicht mehr ausreichend.
Derartige Entscheidungen müsse die Bundesregierung selbst treffen, hieß es nun in der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. Aufgrund der Vorschriften im Infektionsschutzgesetz könnten solche Aufgaben nicht an das Paul-Ehrlich-Institut übertragen werden.
Johnson & Johnson: Auch andere Gerichte äußern Zweifel
Kein Einzelfall aus Berlin: Derartige Bedenken hatte auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht vor rund einer Woche in einem Eilverfahren geäußert. Die Richter dort entschieden im Fall eines Ehepaares allerdings, dass jemand, der nur einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft worden sei, keinen Anspruch auf eine Bescheinigung für vollständig Geimpfte habe. Johnson & Johnson hat die Produktion des Impfstoffes offenbar erste einmal ausgesetzt. (chd/dpa)