Nach Alkoholfahrt: Käßmann tritt zurück

Hamburg/Berlin - Margot Käßmann zieht Konsequenzen aus ihrer Trunkenheitsfahrt. Die Bischöfin tritt von ihrem Amt als Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland und als Landesbischöfin von Hannover zurück.
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Die EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann tritt von ihrem Amt zurück. Das berichtete die “Bild“-Zeitung am Mittwoch unter Berufung auf das Umfeld der Bischöfin. Die 51-Jährige ziehe damit die Konsequenzen aus ihrer Promille-Fahrt vom vergangenen Wochenende, berichtete die Zeitung. Eine Bestätigung für den Rücktritt gab es zunächst weder von der EKD noch von Käßmann selbst.
Die Bischöfin hatte für den späteren Nachmittag eine öffentliche Erklärung angekündigt. Nach Informationen weiterer Medien wollte Käßmann auch ihr Amt als niedersächsische Landesbischöfin niederlegen. Käßmann war am Samstagabend mit 1,54 Promille am Steuer ihres Dienstwagens in Hannover von der Polizei gestoppt worden. Sie hatte zuvor in der Nähe ihrer Wohnung eine rote Ampel missachtet. Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte seiner Vorsitzenden nach einer nächtlichen Krisenberatung zwar das Vertrauen ausgesprochen. Die EKD überließ Käßmann aber selbst die Entscheidung über ihre Zukunft. “In ungeteiltem Vertrauen überlässt der Rat seiner Vorsitzenden die Entscheidung über den Weg, der dann gemeinsam eingeschlagen werden soll“, hieß es in der anschließend verbreiteten Mitteilung der EKD.
Einmalige Telefonkonferenz in der EKD-Geschichte
Bei der in der EKD-Geschichte einmaligen Telefonkonferenz, an der auch Käßmann selbst teilnahm, hatten sämtliche 14 Ratsmitglieder der hannoverschen Landesbischöfin das Vertrauen ausgesprochen. Unterdessen rechnet die Staatsanwaltschaft in Hannover mit einem zügigen Abschluss des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Käßmann, sagte Staatsanwalt Jürgen Lendeckel. Da nicht davon auszugehen sei, dass die EKD-Ratsvorsitzende bei ihrer Fahrt andere konkret gefährdet habe, sei alleine der ermittelte Wert von 1,54 Promille relevant für die Höhe des Strafbefehls. Käßmann hatte die Fahrt zutiefst bedauert und erklärt, sich den rechtlichen Konsequenzen stellen zu wollen. Die Bischöfin hatte auch einen Beifahrer im Auto.
Dessen Personalien seien aber nicht aufgenommen worden, sagte der Sprecher des Innenministeriums in Hannover, Klaus Engemann. Ein Beifahrer spiele nur dann als Zeuge eine Rolle, “wenn der Fahrer völlig kontrollunfähig“ sei. Dies sei offensichtlich nicht der Fall gewesen. Die Präses der EKD-Synode und Grünen-Politikerin Katrin Göring- Eckardt hatte am Dienstagabend in der ARD-“Tagesschau“ gesagt: “Das ist nicht akzeptabel, dass man mit 1,5 Promille Auto fährt.“ Göring- Eckardts Stellvertreter, Bayerns Ex-Ministerpräsident, Günther Beckstein (CSU), wies Rücktrittsforderungen unterdessen zurück. “Bischöfin Käßmann hat sicher einen Fehler begangen, sie hätte einen Chauffeur oder ein Taxi nehmen sollen“, sagte Beckstein den “Nürnberger Nachrichten“. Aber dieser Fehler werde nicht dazu führen, dass sie von ihrem Amt als EKD-Chefin zurücktreten müsse. “Auch eine Bischöfin ist keine Heilige, sondern nur ein Mensch, der fehlbar ist.“ “Natürlich ist es richtig Mist, was Frau Käßmann gemacht hat. Es ist richtig schlecht. Sie ist ja ein Vorbild, sie sollte auch Vorbildcharakter haben“, meinte Grünen-Chefin Claudia Roth.
dpa