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Muslimische Schülerinnen müssen schwimmen

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Muslimische Schülerinnen im Ganzkörperbadeanzug, dem sogenannten Burkini. © dpa

Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht sagt, im Schwimmbad gibt's keine Ausnahmen: Muslimischen Schülerinnen kann die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen zugemutet werden.

Um ihren religiösen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden, könnten sie einen Burkini, einen Ganzkörperbadeanzug, tragen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Damit scheiterte eine 13 Jahre alte Gymnasiastin aus Frankfurt/Main mit ihrer Klage. Sie hatte aus religiösen Gründung eine Befreiung vom sogenannten koedukativen Schwimmunterricht durchsetzen wollen. (Az.: BVerwG 6 C 25.12)

dpa

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