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Nach Klage: Apple muss iCloud-Daten eines Toten herausrücken

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Nach einer Klage am Landgericht Muenster muss Apple einer Familie die iCloud-Daten des verstorbenen Familienvaters zugaenglich machen. (Symbolbild)
Nach einer Klage am Landgericht Münster muss Apple einer Familie die iCloud-Daten des verstorbenen Familienvaters zugänglich machen. (Symbolbild) © dpa

Dürfen die Hinterbliebenen eines Verstorbenen an dessen Daten, die in der iCloud gespeichert sind? Darauf klagten die Erben eines Familienvaters aus dem Münsterland. Apple weigerte sich, ihnen Zugang zu gewähren – doch das Gericht gab jetzt der Familie Recht.

Münster – Am Landgericht hatte eine Familie gegen den US-Konzern Apple geklagt: Nach dem Tod des Familienvaters wollten die Erben Zugang zur iCloud des Mannes, um die dort gespeicherten Daten sichten zu können. Sie erhofften sich dadurch, die Todesumstände klären zu können, wie msl24.de berichtet.

Der Mann aus dem Münsterland starb während eines Auslandsaufenthaltes. Doch Apple weigerte sich bei einer ersten Anfrage, die dort möglicherweise gespeicherten Mails, Fotos und anderen Dokumente des Nutzers freizugeben. Also zog die Familie des Verstorbenen vor Gericht – und bekam dort Recht. Der US-Konzern muss den Erben Zugang zu den Daten des Vaters gewähren.

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Urteil am Landgericht Münster: Apple muss Familie Daten zugänglich machen

Zwar habe sich Apple laut dpa-Bericht zu dem Urteil am Landgericht Münster bisher noch nicht geäußert – doch wiesen Experten darauf hin, dass das Unternehmen in ähnlichen Fällen den Zugang bereits gewährt habe. Dazu hätte in der Vergangenheit die Vorlage eines Erbscheins gereicht.

Doch auch andere Hinterbliebene von verstorbenen Apple-Nutzern mussten bereits den Gerichtsweg gehen, um an die iCloud-Daten zu gelangen, wie auch in diesem Fall aus Münster. Dabei wurde eine Tochtergesellschaft des Technologie-Riesen verklagt, die "Apple Distribution International ULC" mit Sitz in Irland. Sie ist der Vertragspartner für iCloud-Nutzer in Deutschland.

Die Familie erhofft sich, dass die Daten des Vaters dabei helfen, dessen Tod aufzuklaeren. (Symbolbild)
Die Familie erhofft sich, dass die Daten des Vaters dabei helfen, dessen Tod aufzuklären. (Symbolbild) © dpa/Britta Pedersen

Vor wenigen Wochen ging an dem westfälischen Gericht ein stark diskutierter Fall zu Ende: Ein Vater hatte sein Baby zu Tode geschüttelt und wurde dafür am Landgericht Münster schuldig gesprochen, wie msl24.de* berichtet. Der Säugling wurde nur elf Wochen alt. Zudem wurde in der Domstadt erst kürzlich ein Mann Opfer einer brutalen Attacke: Ein 21-Jähriger aus Münster landete nach mit zwei Messerstichen im Krankenhaus. Die Polizei sucht nach den Angreifern.

*msl24.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.

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