Jetzt also doch: Lauterbach-Ministerium überrascht mit plötzlicher PCR-Test-Änderung

Der Einsatz von PCR-Labortests soll stärker konzentriert werden – der Anspruch darauf aber bleiben. Zumindest im Grundsatz, so Gesundheitsminister Karl Lauterbach.
Berlin - PCR-Tests sollen künftig nur noch kostenlos sein, wenn ein positiver Antigen-Schnelltest vorliegt. Eine rote Warnung in der Corona-Warn-App reicht nicht mehr. „Auf dem Höhepunkt der Pandemie* setzen wir PCR-Tests gezielter ein“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach* zur Begründung den RND-Zeitungen vom Donnerstag.
Die Neuregelung ist in dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums* für die neue Testverordnung enthalten. Danach bleibt der grundsätzliche Anspruch für alle Bürgerinnen und Bürger auf kostenlose PCR-Tests zwar grundsätzlich bestehen. Um die Labore zu entlasten, muss der Verdacht vorher aber in jedem Fall mit einem überwachten Schnelltest abgeklärt werden.
Lauterbach: „Wer Gewissheit über eine Infektion benötigt, bekommt sie“
Nur bei einem positiven Ergebnis kann dann ein PCR-Test zur Bestätigung in Anspruch genommen werden. Zudem reicht für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung beziehungsweise Quarantäne, künftig generell ein überwachter Schnelltest* aus. „Wer Gewissheit über eine Infektion benötigt, bekommt sie“, betonte Lauterbach* zugleich.
Sichergestellt werden soll in der Teststrategie zudem, dass beim Auswerten von PCR-Tests Risikopatienten und Menschen in Einrichtungen wie Pflegeheimen, Praxen, Kliniken und Rettungsdiensten vorrangig zum Zuge kommen. Auch sie sollen aber zunächst einen positiven Corona*-Schnelltest machen. (AFP/dpa/frs) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA