„Unangekündigte Kontrollen“: Arbeitgeber müssen Impfdaten löschen
Arbeitgeber müssen die Impfdaten von Mitarbeitern wieder löschen. Die Datenschutzbeauftrage droht deshalb sogar mit unangekündigten Kontrollen.
Hannover – Wer als Arbeitgeber noch Impfdaten über seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führt, macht sich damit strafbar. Denn seit dem der Großteil aller Corona-Regeln und -Beschränkungen in Niedersachsen aufgehoben wurde, ist es verboten, personenbezogene Corona-Daten von Angestellten weiterhin zu dokumentieren und zu speichern. Die Datenschutzbeauftragte für Niedersachsen, Barbara Thiel von der CDU, hat deshalb darauf hingewiesen, dass Unternehmen die Daten umgehend wieder löschen müssen. Das berichtet kreiszeitung.de.
Stadt | Hannover |
Einwohner | 532.000 |
Fläche | 204 Quadratkilometer |
Höhe | 55 m |
Arbeitgeber müssen Impfdaten von Angestellten löschen, sonst drohen „unangekündigte Kontrollen“
„Wer sich noch nicht darum gekümmert hat, sollte das spätestens jetzt tun, um keine rechtswidrigen Datenfriedhöfe anzulegen“, so Thiel am Dienstag mit. Als Beispiel nennt sie die Zugangsbeschränkung am Arbeitsplatz nach der 3G-Regel, die den Impf- und Teststatus der Mitarbeiter umfasst. Die Impfung gegen das Coronavirus scheint damit am Arbeitsplatz weitgehend wieder zur Privatsache geworden zu sein.

Arbeitgeber müssen Corona-Daten löschen: Auch in der Gastronomie müssen Impf-Daten gelöscht werden
Die Überprüfung, ob die Daten letzten Endes auch wirklich gelöscht werden hingegen nicht. Thiel kündigte an: „Ich behalte mir vor, hierzu in diesem Jahr unangekündigte Kontrollen in Unternehmen und anderen Einrichtungen durchzuführen.“ Demnach würde es auch für die Gastronomie keinen Anlass mehr geben, Impfdaten über Gäste zu führen. Denn für die Erhebung von Kontaktdaten gebe es im Sinne der Pandemiebekämpfung keine rechtliche Grundlage mehr.
Arbeitgeber müssen Corona-Daten löschen: Ausnahme im Gesundheitswesen
Doch was wenn nochmal zurückgerudert werden muss in Sachen Corona-Regeln? Denn immerhin warnte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zuletzt noch vor einer „Killervariante“ des Coronavirus. Sollten also neue Corona-Regeln in Kraft treten, müssten die Daten neu erhoben werden. Eine Ausnahme gelte jedoch im Gesundheitsbereich. Das betreffe insbesondere die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt. Dort verändere sich an der rechtlichen Grundlage zunächst nichts.* kreiszeitung.de und 24hamburg.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA. (Mit dpa Material)