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Straffrei nach Tod von Luise: Was jetzt mit den Täterinnen passiert – erste Details bekannt

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Von: Michelle Brey

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Die 12-jährige Luise wurde am Sonntag tot aufgefunden. Zwei Mädchen sollen die Tat begangen haben, werden aber wohl straffrei bleiben. Was passiert nun mit ihnen?

Update vom 16. März, 12.48 Uhr: In Freudenberg (17.000 Einwohner) ist wohl nichts mehr, wie es einmal war. Die Gewalttat an Luise (12) macht fassungslos und versetzte die Eltern Freudenbergs in große Sorge (s.u.). Am 11. März 2023 ist Luise mutmaßlich von zwei Mitschülerinnen in einem Wald erstochen worden. Die beiden Mädchen (12 und 13) haben die Tat gestanden, strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen aufgrund ihres Alters nicht.

Die Eltern der mutmaßlichen Tatverdächtigen haben Freudenberg nun verlassen, berichtet der WDR. Ihr aktueller Aufenthaltsort bliebe geheim.

Update vom 15. März, 20.04 Uhr: Im Fall der getöteten zwölfjährigen Luise hat das Landesjugendamt NRW kein Verfahren für den Umgang mit den mutmaßlichen Täterinnen parat. „So einen Fall gab es noch nie und entsprechend haben wir dafür auch kein Standardverfahren“, sagte ein Behördensprecher am Mittwoch in Köln. Das zuständige Jugendamt vor Ort müsse in kommunaler Eigenständigkeit eine Lösung finden - mit den oder gegen die Eltern der geständigen Mädchen. „Der Fall ist so besonders gelagert, dass es dafür kein Verfahren gibt“, sagte der Sprecher.

Das Landesjugendamt ist bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen angesiedelt. Es sei aber keine Aufsichtsbehörde und habe nur beratende Funktion, hieß es.

Nach Tötung von Luise (12): Täterinnen „außerhalb des häuslichen Umfeldes untergebracht“

Update vom 15. März, 10.07 Uhr: Der Fall der getöteten Luise erschüttert seit zwei Tagen ganz Deutschland. Weil die beiden mutmaßlichen Täterinnen (12, 13) laut Paragraf 19 des Strafgesetzbuches schuldunfähig sind und für Straftaten nicht belangt werden können, sind viele Eltern in Freudenberg in großer Sorge um die eigenen Kinder. Nicht nur sie stellen sich nun die Frage: Was passiert nun mit den beiden geständigen Mädchen, deren Motiv nach wie vor nicht bekannt ist?

Wie der zuständige Kreis Siegen-Wittgensteinen mitteilte, leben beide vorerst nicht mehr bei ihren Eltern. Die beiden 12- und 13-Jährigen seien „außerhalb des häuslichen Umfeldes untergebracht“, heißt es. „Das ist auch damit verbunden, dass die Kinder nicht ihre bisherigen Schulen besuchen.“

Traurige Gewissheit: Die vermisste 12-Jährige aus Freudenberg ist tot.
Traurige Gewissheit: Die vermisste 12-Jährige aus Freudenberg ist tot. © Andreas Trojak/dpa/ Polizei

Die Mädchen hätten aber weiterhin Kontakt zu ihren Eltern. „Der Kontakt zur Familie ist aufgrund des jungen Alters der Mädchen für die Entwicklung einer gelingenden Unterstützung sehr bedeutsam und wird insofern unterstützt“, verspricht der Kreis Siegen-Wittgensteinen auf seiner Homepage. Auch für die beiden Tatverdächtigen handele es sich um eine „ganz außergewöhnliche Situation, die viel Empathie und umsichtiges Agieren erfordert“, sagte Kreis-Jugenddezernent Thomas Wüst.

Denkbar sei laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vom 14. März, dass die Täterinnen in eine psychiatrische Behandlung kommen, unter Umständen auch in eine geschlossene Einrichtung. Möglich sei aber auch, dass die Eltern Hilfe bei der Erziehung bekommen – oder dass die Kinder eine Zeit lang in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie untergebracht werden. Die rechtlichen Hürden für eine Trennung von den Eltern gegen deren Willen sind jedoch hoch.

Landrat Andreas Müller sprach den Eltern der getöteten Luise sein Mitgefühl aus: „Die grausame Tat hat uns alle schockiert. Ganz Siegen-Wittgenstein trauert mit Ihnen. Es gibt keine Worte, die beschreiben können, wie groß der Verlust ist, den sie erlitten haben.“

Luise getötet: Mutmaßliche Täterinnen laut Paragraf 19 des Strafgesetzbuches schuldunfähig

Update vom 14. März, 15.50 Uhr: In einer offiziellen Pressekonferenz gab die Polizei am Dienstagnachmittag den aktuellen Ermittlungsstand bekannt. Demnach bestätigte sich der Verdacht, dass zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren Luise getötet haben. Laut den Angaben stammen diese aus dem Bekanntenkreis. Da die beiden mutmaßlichen Täterinnen noch unter 14 Jahren sind, besteht eine Strafunmündigkeit. Das bedeutet, dass diese laut Paragraf 19 des Strafgesetzbuches schuldunfähig sind und für Straftaten nicht belangt werden.

Das heiße aber nicht, dass „jetzt nichts gemacht werde“, betonte Polizeisprecher Mario Mannweiler in der Pressekonferenz. „Wir legen diesen Fall jetzt in die Hände der Jugendbehörden.“ Weitere Angaben wurden dazu zunächst nicht gemacht. Laut Juristin Julia Biastoch kommt hier beispielsweise eine Unterbringung bei einer Pflegefamilie, einem Heim oder gar in einer psychiatrischen Einrichtung infrage. Letzteres allerdings nur, wenn eine schwere psychische Störung diagnostiziert wurde.

Vermisste Luise ist tot: Was die Polizei zunächst zu den Ermittlungen bekannt gab

Erstmeldung vom 14. März, 11.22 Uhr: München – Ein Verbrechen in Freudenberg in Nordrhein-Westfalen sorgt für große Bestürzung. Nachdem von einer Zwölfjährigen seit Samstag (12. März) jede Spur fehlte, herrscht seit Sonntag traurige Gewissheit. Die vermisste Luise ist tot. Wie die Polizei am Montag mitteilte, sei das Mädchen Opfer eines Verbrechens geworden.

„Die bisher durchgeführten Ermittlungen bestätigen den Verdacht, dass das Mädchen Opfer eines Tötungsdeliktes geworden ist“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Koblenz am Montag. Aufgrund des Spurenbildes sei von einer Gewalttat auszugehen. Hinweise auf ein Sexualdelikt lägen derzeit nicht vor. „Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren“, sagte der Sprecher. Nähere Angaben machten Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst nicht - „aus ermittlungstaktischen Gründen“. „Für uns steht derzeit die Tataufklärung im Vordergrund, da wir uns in einem frühen und oft entscheidenden Stadium befinden“, so der Sprecher.

Wie am Dienstag bestätigt wurde, stehen zwei Mädchen unter Tatverdacht. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sind sie zwölf und 13 Jahre alt. Konkrete Details wurden zunächst nicht veröffentlicht.

Minderjährige begehen eine Straftat: Was gilt für sie?

Doch was droht im Fall der Fälle Jugendlichen, die Straftaten begehen? Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten zunächst andere Regeln als für Erwachsene, die eine Straftat begehen. Allgemein werden laut Strafgesetzbuch noch einmal zwei verschiedene Altersgruppen unterschieden. So werden Kinder unter 14 Jahren laut Rechtssprechung noch einmal anders behandelt als Kinder zwischen 14 und 18 Jahren.

Minderjährig unter Mordverdacht: Welche Strafe droht?

Haftstrafen seien zwar selten. Mord und Totschlag könnten jedoch eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren nach sich ziehen, zitiert der NDR Juristin Biastoch. In der Beantwortung der Frage nach der Schuldfähigkeit spiele ein Faktor eine Rolle, wie Biastoch erklärte: Kann ein Jugendlicher „das Unrecht der Tat einsehen und hierfür Verantwortung übernehmen?“ Im normalen Strafrecht für Erwachsene gilt diese Fähigkeit als Voraussetzungen. (mbr)

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