500 Jahre nach dem historischen Datum - also am 31. Oktober 2017 - wurde Luthers folgenreicher Tat erstmals mit einem gesamtdeutschen Feiertag gedacht. Doch bereits in den Jahrhunderten dazwischen wurden Feste zu seinen Ehren begangen - zeitweise auch am 10. November und am 18. Februar, Luthers Geburts- und Todestag. Oftmals wurde das sogenannte Reformationsfest auch erst am Sonntag nach dem 31. Oktober gefeiert, dem heiligen Tag der Kirche.
Auch in den ersten Jahren der DDR galt der Reformationstag selbst beinahe flächendeckend als Feiertag - allerdings nur bis zur Einführung der Fünf-Tage-Woche im Jahr 1967.
Seit der deutschen Wiedervereinigung ist der 31. Oktober in allen neuen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. 2018 - also im Jahr nach dem 500. Jubiläum - folgten Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. In diesen Ländern ist der Reformationstag also auch 2021 ein gesetzlicher Feiertag. In Baden-Württemberg ist an dem Tag zumindest schulfrei.
In diesen Bundesländern ist der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag:
In diesen Bundesländern ist der Reformationstag kein gesetzlicher Feiertag:
In Österreich und der Schweiz ist der 31. Oktober kein gesetzlicher Feiertag. Allerdings bekommen evangelische Schüler in Österreich an diesem Tag frei, Arbeitnehmern gleichen Glaubens muss ein Besuch des Gottesdienstes ermöglicht werden. Die Schweizer feiern den Reformationstag am darauffolgenden Sonntag.
Auch in Chile und Slowenien gilt der Reformationstag als gesetzlicher Feiertag. Dabei dürfen sich Chilenen immer über ein verlängertes Wochenende freuen. (mg)