Voraussetzung für die maximale Ausnutzung der Präparate sei es, dass die vom jeweiligen Hersteller geforderte Menge an Impfstoff vollständig und qualitätsgesichert aus einem Injektionsfläschchen entnommen werden könne. Dies müsse der impfende Arzt sicherstellen, so Holetschek weiter. „Wichtig ist auch: Der Impfstoff darf nicht aus mehreren Flaschen gemischt werden.“
Und weiter: „Impfenden Ärzte handeln verantwortungsvoll und fachlich versiert, und zwar unabhängig davon, ob es sich um die erste, dritte, sechste oder eventuell siebte oder elfte Spritze handelt. Das sind Fachleute, die wissen, was sie tun, und damit stellt sich die Frage nach rechtlichen Bedenken nicht.“
Für die Entnahme zusätzlicher Impfdosen - beim Präparat von Biontech/Pfizer gilt dies auch bereits für die Entnahme der sechsten Dosis - sind besondere Spritzen- und Kanülenkombinationen notwendig. Die Ärzte können diese laut Holetschek auf dem üblichen Weg über die Apotheken ordern. Bayern habe bereits für die Entnahme der sechsten Dosis seit Januar entsprechende Spritzen und Kanülen beschafft und an die Impfzentren ausgegeben - und damit die technische Machbarkeit geschaffen.
Update vom 8. Mai, 10.47 Uhr: München steuert auf baldige Lockerungen zu. Die Inzidenz liegt seit vier Tagen unter dem Grenzwert von 100. Liegt die Landeshauptstadt auch am Sonntag darunter, winken ab Dienstag Öffnungen (siehe Erstmeldung). Einen Schritt weiter ist Passau. Die niederbayerische Stadt weißt am Samstag nach RKI-Angaben mit 20,8 die niedrigste Inzidenz in ganz Deutschland auf.
Wie die Drei-Flüsse-Stadt auf ihrer Website schreibt, hat die bayerische Staatsregierung am Freitagabend „das erforderliche Einvernehmen erteilt.“ Das heißt, die Stadt Passau kann in einer neuen Allgemeinverfügung weitere Öffnungsschritte definieren. Ab Montag (10. Mai) gilt deshalb: Die Öffnung der Außengastronomie ist erlaubt, Besucher müssen vorher einen Termin buchen, außerdem muss die Kontaktnachverfolgung dokumentiert werden. „Sitzen an einem Tisch Personen aus zwei Hausständen (...), ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest* oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.“
Erstmeldung vom 8. Mai, 9.10 Uhr: München - Gute Nachrichten für die Landeshauptstadt. Die Corona*-Lage in München scheint sich zu entspannen. Das Robert-Koch-Institut* meldet bereits den vierten Tag in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100. Am Samstag liegt sie demzufolge bei 92,3 (Vortag: 94,1). Damit rücken für München Lockerungen der Corona-Maßnahmen in greifbare Nähe. Denn: Liegt eine Stadt oder ein Kreis fünf Tage in Folge unter 100, gelten ab dem übernächsten Tag Lockerungen - also ab Dienstag, falls München den Wert auch am Sonntag unterschreitet.
Die Stadt bereitet für den Fall, dass die Inzidenz auch am Sonntag unter 100 liegt, eine Allgemeinverfügung vor, „damit ab Dienstag, 11.5. Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen können und auch kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wieder möglich ist.“ Das ist auf der Homepage der Stadt zu lesen.
Bald könnte in München also beispielsweise die nächtliche Ausgangssperre wegfallen. Außerdem hat die Regierung um Ministerpräsident Markus Söder Anfang der Woche weitere Öffnungsschritte verkündet - einen Überblick finden Sie hier*. Wohl von besonderem Interesse: Die Öffnung der Gastronomie. Bei einer stabilen Inzidenz unter 100 ist die Öffnung der Außengastronomie möglich.
Dabei ist zu beachten: Ein Kreis muss fünf Tage unter 100 liegen, dann folgen zwei Tage zur Verkündung und Vorbereitung und am insgesamt achten Tag könne die Außengastronomie dann geöffnet werden - allerdings nur mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums, berichtet die Deutsche-Presse-Agentur. Dort muss die Erlaubnis der Öffnung beantragt werden.
Vorgemacht hat es der Landkreis Tirschenreuth. War er von den ersten beiden Corona-Wellen noch schwer getroffen, öffnet dort am Montag die Außengastronomie. Bereits seit 14. April liegt die Inzidenz dort unter 100.
Liegt die Inzidenz stabil unter 100 ist auch eine Öffnung von Theatern und Kinos möglich. Für Schulen gilt: Grundschulen bleiben künftig bis zu einem Wert von 165 in allen Klassen offen - wie in der Bundes-Notbremse vorgesehen. Bei den höheren Schulen bleibt es über 100 bei Distanzunterricht.
Für den ganzen Freistaat meldet das RKI eine Inzidenz von 120,9 (Vortag: 122). Stark von Corona betroffen ist derzeit Coburg. Die Stadt weißt einen Wert von 302,0 auf und hat damit die dritthöchste Inzidenz in ganz Deutschland. (kam) *Merkur.de/bayern ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA