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Fahrer mit fast drei Promille im Blut: 20-Jährige totgefahren - Zeugin äußert Furchtbares: „Hopp, fahr auf die zu“

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Es klingt unglaublich: „Hopp, fahr auf die zu“ - mit diesen Worten soll ein junger Mann seinen Kumpel dazu bewegt haben, eine junge Frau zu überfahren.

Würzburg - Eine 20-Jährige musste sterben, weil sie ein betrunkener Fahranfänger rücksichtslos überfuhr. Im April 2017 war sie zusammen mit ihrem Freund auf dem Heimweg einer Party im unterfränkischen Eisenheim (Landkreis Würzburg), wo in den Geburtstag ihres Partners hineingefeiert wurde. Dieser musste dann mit ansehen, wie seine Freundin von einem Auto erfasst und 13 Meter weit geschleudert wurde.

Der Fahrer des Wagens war damals 18 Jahre alt, driftete mit erhöhter Geschwindigkeit einen Feldweg entlang und hatte 2,87 Promille Alkohol intus. Seine ebenfalls stark alkoholisierten Mitfahrer legten sich nach dem Unfall schlafen, hatten nach dem Aufprall keine Hilfe geleistet. Die junge Frau starb wenige Tage nach der Unfallnacht im Krankenhaus.

Würzburg: Mit knapp drei Promille tot gefahren - nur 5.000 Euro Strafe

Die Männer wurden bereits im Oktober 2019 vor dem Amtsgericht Würzburg zu Geldstrafen verurteilt. Der mittlerweile 21-jährige Hauptangeklagte bekam wegen fahrlässiger Volltrunkenheit nach Jugendstrafrecht (Paragraf 323a des Strafgesetzbuches) eine Geldstrafe von 5.000 Euro und ein Jahr Fahrverbot auferlegt. Die Staatsanwaltschaft hatte eigentlich auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung nach Erwachsenenstrafrecht plädiert und eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Damals stufte ein Gutachten den jungen Mann zum Tatzeitpunkt allerdings als schuldunfähig ein - wegen seines Vollrausches. 

Der Angeklagte sitzt in einem Gerichtssaal im Landgericht neben seinem Rechtsanwalt Hans-Jochen Schrepfer (l) auf der Anklagebank.
Der Angeklagte sitzt im Gerichtssaal neben seinem Rechtsanwalt Hans-Jochen Schrepfer (l) auf der Anklagebank. Die erste Verurteilung hatten nur wenige verstanden. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die milde Strafe hatte in der Öffentlichkeit für große Empörung gesorgt. Nur wenige konnten das Urteil damals nachvollziehen. Selbst der Richter meinte: „Dieses Urteil ergeht im Namen des Volkes. Aber das Volk muss schon ein paar Se­mester Jura studieren, um das zu verstehen, was ich heute geurteilt habe.“ Die Staatsanwaltschaft und die Familie in der Nebenklage legten Berufung ein, sodass das Urteil nun neu vor dem Amtsgericht Würzburg verhandelt wird. Wegen der Corona-Pandemie* fand der Prozess unter besonderen Umständen* statt. So mussten die Angeklagten etwa einen Mund- und Nasenschutz* tragen. Nun deutet sich in dem Fall eine spektakuläre wie tragische Wende an.

Würzburg: „Hopp, fahr auf die zu“ - wurde der Hauptangeklagte angestiftet?

Wurde der Todesfahrer etwa angestiftet, die junge Frau zu überfahren? „Am Tag nach Prozessbeginn meldete sich eine Zeugin bei Gericht, laut der der Beifahrer auf einer privaten Party ge­sagt habe, er habe den Fah­rer aufgefordert, sie umzufahren“, sagte der Ver­teidiger des Hauptangeklagten der Bild (Artikel hinter Bezahlschranke).

Wird daher nun sogar wegen Mord ermittelt? Am Mittwoch (16. September) wurde einer der Beifahrer, ein mittlerweile 22-Jähriger, festgenommen und einen Tag später dem Haftrichter vorgeführt. Offenbar soll der damals ebenfalls stark alkoholisierte junge Mann am Unfalltag im Auto gesagt haben: „Hopp, fahr auf die zu!“ (as mit Material der dpa) *tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks

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