1. Startseite
  2. Leben
  3. Geld

So treibt eine Bonuszahlung vom Arbeitgeber Ihren Steuersatz in die Höhe

Erstellt:

Von: Anne Hund

Kommentare

Arbeitnehmer können einen Corona-Bonus bekommen. Doch wem steht er genau zu?
Auch beim Weihnachtsgeld muss man an die Steuer denken. © Lutz Wallroth/Imago

Ob Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligung oder Bonuszahlung: Entsprechende Geldleistungen vom Arbeitgeber sind steuerpflichtig. Beim Corona-Bonus gibt es eine Ausnahme.

Chancen auf Weihnachtsgeld* haben längst nicht alle Arbeitnehmer. Bei vielen Beschäftigten ist die Sonderzahlung zum Jahresende unterdessen fest eingeplant. Manche bekommen rund 50 Prozent ihres Monatsgehalts, andere sogar ein volles Monatsgehalt obendrauf. Wann das Weihnachtsgeld genau ausgezahlt wird, wird im Arbeitsvertrag festgelegt, normalerweise jedoch im November oder Dezember

Weihnachtsgeld, Bonuszahlung oder Gewinnbeteiligung steuerpflichtig

Was man dabei allerdings nicht vergessen darf: „Ob Weihnachtsgeld, Bonuszahlung oder Gewinnbeteiligung, sämtliche Geldleistungen Ihres Arbeitgebers sind für Sie steuerpflichtig“, so der Hinweis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) laut Mitteilung Ende November. Anders ist das aktuell beim steuerfreien Corona-Bonus für viele Beschäftigte, hier gilt in Folge der Corona-Krise noch eine Sonderregelung.

Sonderzahlung treibt Steuersatz in die Höhe

Beim Weihnachtsgeld oder anderen Bonuszahlungen muss man auch an die Steuer denken. Besonders gemein: „Durch das höhere Monatsgehalt – Gehalt und Sonderzahlung werden gemeinsam überwiesen – steigt auch Ihr Steuersatz“, heißt es in der Mitteilung weiter. „Das bedeutet, dass Sie in diesem Monat mit höheren Abzügen bei zum Beispiel der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer rechnen müssen. Es bleibt Ihnen also unterm Strich weniger Netto vom Brutto.“

Auch interessant: Mehr Geld 2022? Auf diese Corona-Hilfen dürfen Sie jetzt hoffen.

Geld zurück dank Steuererklärung

Doch es gebe einen Lichtblick: Wer in einem Monat zu viel Steuern gezahlt habe, könne sich das Geld über die Steuererklärung im kommenden Jahr vom Fiskus zurückholen, so der Rat der Experten. Eine Steuererklärung lohne sich nicht nur dann, hieß es weiter in der Mitteilung des VLH: „Wer hohe Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit, die Handwerker im Haus oder hohe Krankheitskosten hatte, kann viele dieser Ausgaben von der Steuer absetzen.“ Erfahren Sie hier, welche Gartenarbeiten Sie in Ihrer Steuererklärung zum Beispiel angeben können und welche sonstigen Kosten sich außerdem von der Steuer absetzen lassen. (ahu) *Mekur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Auch interessant

Kommentare