Corona-Kinderbonus bekommen? Das müssen Sie bei der nächsten Steuererklärung angeben

Viele Familien haben sich auch in diesem Jahr über einen Kinderbonus gefreut. Doch was bedeutet der Bonus eigentlich für die Steuer? Was Sie beachten müssen.
Viele Familien haben auch im Corona-Jahr 2021 einen Kinderbonus* bekommen. Diesmal waren es 150 Euro pro Kind (und im vergangenen Jahr 300 Euro) - ein Bonus zur Unterstützung in der Corona-Pandemie, der an kindergeldberechtigte Familien ausgezahlt wurde. Was bedeutet das für die Steuererklärung 2020 beziehungsweise für die Erklärung im Folgejahr?
Kinderbonus ist steuerfrei, muss aber angegeben werden
Der Kinderbonus stellt kein steuerpflichtiges Einkommen dar, schilderte die Deutsche Presse-Agentur (dpa); er müsse aber wie das Kindergeld in die Anlage Kind der Steuererklärung eingetragen werden. Denn bei der Einkommensteuerveranlagung werde der Kinderbonus zusammen mit dem Kindergeld bei der Günstigerprüfung durch das Finanzamt verrechnet. Der Kinderbonus werde mit dem Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Dadurch sollten Geringverdiener stärker profitieren. Familien mit höheren Einkommen hätten dagegen weniger vom Corona-Kinderbonus: Besserverdiener profitieren üblicherweise vom Kinderfreibetrag – und auf diesen wird der Bonus angerechnet.
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Steuer: Kinderbonus eventuell mit Folgen
So kommen die Freibeträge laut Stiftung Warentest ins Spiel: Das Finanzamt prüfe erst in der Steuererklärung, ob Kindergeld plus Kinderbonus oder die Freibeträge günstiger seien. „Sparen Sie mit diesen mehr Steuern, werden Kindergeld und Bonus von Ihrem Vorteil wieder abgezogen,“ schilderte Test.de in einem Beitrag. Nur der Rest wirke sich steuermindernd aus, „damit Sie nicht doppelt profitieren“. Besserverdienende würden den Kinderbonus teilweise oder voll wieder einbüßen.
Was bedeutet das für die Steuererklärung 2020? Da Eltern 2020 Kindergeld und Kinderbonus erhalten haben, werden nun beide Posten mit den Steuerfreibeträgen verrechnet, erklärt Stiftung Warentest. Je nach Einkommen kann es also passieren, dass die Eltern nicht wie sonst von den Freibeträgen profitieren. „So büßen etwa Eltern mit einem Kind, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen über 67.800 Euro (Alleinerziehende: 33 900 Euro) liegt, den Bonus zumindest teilweise oder voll wieder ein, weil sie nun weniger Steuern sparen als sonst“, heißt es weiter auf Test.de.
Steuererklärung 2020: Kinderbonus an welcher Stelle eintragen?
So rechnet man den Experten der Stiftung Warentest zufolge ab: „Füllen Sie für jedes Kind eine einzelne Anlage Kind aus. Tragen Sie in Zeile 6 ein, wie viel Kindergeld und -bonus Sie bekommen haben. Geben Sie den Bonus auch an, wenn Sie ihn erst 2021 erhalten, weil Ihr Kind nach September geboren wurde.“
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