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Entlastung für Rentner: Die Einmalzahlung ist beschlossen – kommt im Dezember

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Von: Ömer Kayali

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Bislang sind Rentnerinnen und Rentner leer ausgegangen. Im Dezember sollen sie nun die staatliche Unterstützung erhalten.

Alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Energiepauschale mittlerweile bekommen. Die 300 Euro brutto wurden in der Gehaltszahlung einkalkuliert. Menschen im Ruhestand gingen bei dieser staatlichen Auszahlung jedoch leer aus. Doch das Bundeskabinett hat beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner das Geld bekommen werden als Teil des dritten Entlastungspakets der Regierung. Am 15. Dezember sollen die 300 Euro ausgezahlt werden. Da es sich um die Bruttosumme handelt, bleibt von der Energiepauschale jedoch weniger als die 300 Euro übrig.

Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner: Was Sie dafür tun müssen

Wer im Ruhestand ist, wird die Einmalzahlung automatisch erhalten. Anträge sind dafür nicht notwendig – die Auszahlung erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung. Das Geld landet auf den Konten aller Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und ab dem 1. Dezember als Stichtag Anspruch auf eine oder mehrere der folgenden Renten haben:

Ob die Rente befristet oder unbefristet ist, spielt keine Rolle. Wer Ende Dezember erstmals Rente bezieht, wird die Einmalzahlung trotzdem bekommen, allerdings erst Anfang 2023 zum zweiten Auszahlungstermin. Die Energiepreispauschale wird bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht angerechnet und ist in der Sozialversicherung nicht beitragspflichtig.

Welche Entlastungen noch geplant sind

Neben der Einmalzahlung für Rentner sind noch weitere Entlastungen für deutsche Bürgerinnen und Bürger geplant. Unter anderem sollen auch Studenten, die kein Bafög beziehen, eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Die Details sind jedoch noch nicht endgültig geklärt. Darüber hinaus arbeiten Bund und Länder weiterhin einen Nachfolger für das 9-Euro-Ticket aus. Dieses soll perspektivisch zwischen 49 und 69 Euro kosten und bundesweit gültig sein. Seit dem 1. Oktober ist außerdem die Mehrwertsteuer auf den Gaspreis von 19 auf 7 Prozent gesenkt – befristet bis März 2024.

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