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Energiepauschale für Rentner: Es gibt 300 Euro pro Person – nicht pro Haushalt

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Von: Anna Heyers

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Im Gegensatz zu den Arbeitnehmern haben Rentner die Energiepauschale noch nicht erhalten. Im Dezember ist es aber soweit: Pro Person gibt‘s 300 Euro.

Viele Rentner waren sich unsicher, ob die Einmalzahlung des Entlastungspakets pro Haushalt oder pro Person ausgezahlt wird. Nun ist aber klar: Die Energiepauschale wird einmalig an alle Personen mit Rentenanspruch ausgezahlt – je einmal. Ob man dabei mit einem Partner zusammenwohnt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Energiepauschale wird an jeden Rentner ausgezahlt

Die 300 Euro kann jede Person bekommen, die einen Rentenanspruch besitzt. Dabei ist es gleich, ob es sich um eine Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, oder die Alterssicherung der Landwirte. Wichtig ist ausschließlich das Bestehen des Rentenanspruchs.

Eine Seniorin zählt Geldscheine, Nahaufnahme
Energiepauschale: Die 300 Euro werden brutto ausgezahlt – und pro Person. (Symbolbild) © Jan Tepass/Imago

Keine Unterscheidung bei Haushalten

Der Staat unterscheidet bei der Auszahlung nicht, ob man verheiratet oder Single ist. So bekommt zum Beispiel ein Ehepaar, bei dem beide Teile Rente beziehen, insgesamt 600 Euro (300 Euro pro Person). Es spiet dabei keine Rolle, ob die Rente unbefristet oder befristet geleistet wird. Wer zum Stichtag am 1. Dezember Rente bekommt, erhält auch die Energiepauschale.

Wann und wie wird das Geld ausbezahlt?

Die gute Nachricht zuerst: Es muss kein Antrag ausgefüllt und gestellt werden. Die Energiepauschale wird zwischen dem 1. und 15. Dezember direkt von den zuständigen Rentenzahlstellen überwiesen. Ausnahmen gibt es für diejenigen, die erst Ende Dezember ihre Rente erstmalig beziehen: Sie werden die Pauschale erst zum zweiten Auszahlungstermin erhalten (Anfang 2023), sagt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Wird das Geld versteuert?

Ja, wer über dem Grundfreibetrag für 2022 liegt, wird seinen persönlichen Steuersatz auf die 300 Euro zahlen müssen, die brutto ausgezahlt wird. Genau, wie auch die Rente besteuert wird. Was dabei am Ende von der Pauschale übrig bleibt, kann sich von Person zu Person unterscheiden.

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