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Schon zu Lebzeiten: Was ist eine vorweggenommene Erbfolge?

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Wollen Eltern das Vermögen schon auf die Kinder übertragen, geht das beispielsweise mit der vorweggenommenen Erbfolge. Was Sie dabei beachten müssen.

Eine Krankheit oder ein Unfall können die eigenen Pläne durchkreuzen, da ist es wichtig, dass gut vorbereitet ist. Beispielsweise mit einer Vorsorgevollmacht können Sie planen, wer Entscheidungen für Sie trifft, wenn Sie das nicht mehr können. Des Weiteren ist es sinnvoll, dass man sich für den Fall der Fälle auch schon mit dem eigenen Testament beschäftigt hat. Wollen Sie noch zu Lebzeiten etwas an Ihre Kinder vermachen, geht das mit der vorweggenommenen Erbfolge.

Was ist eine vorweggenommene Erbfolge?

Geld und Erbe.
Beispielsweise mit einer Schenkung können Sie größere Beträge steuerfrei übertragen. © Depositphotos/Imago

Möchten Sie von einer vorweggenommenen Erbfolge Gebrauch machen, so ist damit eine Vermögensübertragung an Angehörige oder zukünftige Erben zu Lebzeiten gemeint, informiert das Portal Advocado.de. Mit dem Vorgehen können Sie beispielsweise in Not geratene Angehörige finanziell unterstützen, einen möglichen Erbstreit verhindern oder – sollte ein großes Vermögen vorhanden sein – Erbschaftssteuern umgehen.

Eine vorweggenommene Erbfolge kann beispielsweise durch eine Schenkung, durch Ausstattung oder durch ehebedingte Zuwendung erfolgen, berichtet Erbrecht.de.

Vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung

Bei einer Schenkung wird die „Zuwendung sofort vollzogen“, berichtet Erbrecht.de. Diese Form wird als Instrument der Vermögensübertragung zu Lebzeiten häufig eingesetzt. Im zivilrechtlichen Sinn ist eine Schenkung ein unentgeltlicher Vertrag, bei dem eine Partei sich verpflichtet, einer anderen eine Leistung zu erbringen, ohne eine Gegenleistung dafür zu erwarten, ordnet die Kanzlei Rose und Partner der eigenen Webseite. Bei einem größeren Geldbetrag müssen Sie die Zuwendung innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt melden. Verschenken Sie etwas, müssen Sie bedenken, dass Sie das Eigentum daran verlieren – eine Rückforderung oder ein Widerruf kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.

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Vorweggenommene Erbfolge durch Ausstattung

Bei einer Ausstattung handelt es sich beispielsweise um eine Aussteuer oder Mitgift, informiert Rechtsanwalt Alexander Grundmann auf Anwalt.de. Es gibt einige Unterschiede zur Schenkung, so ist bei der Ausstattung eine Rückforderung nicht möglich, so der Anwalt. Bei der Ausstattung orientiert sich das entsprechende Maß an den Vermögensverhältnissen der Eltern, informiert RP-Erbrecht.de. Dabei darf nicht übertrieben werden, sonst liege eine sogenannte Übermaßausstattung beziehungsweise gegebenenfalls eine Schenkung vor, die andere Rechtsfolgen im Erbfall ist. „Zuwendungen in Höhe von mehr als 20 Prozent des elterlichen Vermögens können eine solche Übermaßausstattung bzw. Schenkung darstellen“, so RP-Erbrecht.de.

Ehebedingte Zuwendung

Bei einer ehebedingten Zuwendung werden Vermögenswerte an den eigenen Ehepartner überschrieben. Damit soll die „Sicherung oder Ausgestaltung des ehelichen Lebens“ erfolgen, berichtet Anwalts-Kanzlei-Erbrecht.de. Üblicherweise bestünde diese aus Zuschüssen zur Altersvorsorge oder Eigentumsanteilen an Grund und Boden. So soll der jeweilige Partner abgesichert werden. Was Sie zu Lebzeiten an den Partner vermachen, ist nicht mehr Teil der Erbmasse und somit durch Zugriff durch gesetzliche Erben geschützt, so das Portal weiter. Die ehebedingte Zuwendung ist steuerpflichtig, dabei gilt der Ehegattenfreibetrag von 500.000 Euro. Dieser kann alle zehn Jahre ausgeschöpft werden.

Wann ist eine vorweggenommene Erbfolge sinnvoll?

Sie wollen Angehörige absichern? Dann kann eine vorweggenommene Erbfolge sinnvoll sein. So erhalten Kinder beispielsweise das Geld vorab und können dies nutzen, um sich selbst etwas aufzubauen. Des Weiteren ist eine Steuerentlastung ein Argument. Es gelten persönliche Freibeträge. Bei Schenkungen haben Kinder beispielsweise einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro. Dieser ist alle zehn Jahre verfügbar. Somit kann bei einer frühzeitigen Planung ein hoher Geldbetrag steuerfrei übertragen werden, informiert Advocado.de. Schenkungen der vergangenen zehn Jahre vor dem Tod werden auf das Erbe und die Pflichtteile Pflichtteilsberechtigter angerechnet, informiert Raklinger.de.

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