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Gas- und Stromverträge prüfen: Bei Festpreisen dürfen Anbieter nicht einfach erhöhen

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Von: Jasmin Farah

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Die Gas- und Strompreise steigen – viele denken deshalb über einen Tarifwechsel nach. Wer allerdings einen Festpreis im Vertrag stehen hat, kann sich gegen eine Erhöhung wehren. 

Viele Bürger hierzulande treibt die Energiekrise um. Schließlich steht uns der Winter noch bevor, die Abrechnung folgt dann im kommenden Jahr auf dem Fuße. Daher raten Experten nicht nur dazu, wo es geht, Gas, Strom und Wasser zu sparen, sondern auch dazu, die dazugehörigen Verträge nochmal zu überprüfen. Schließlich haben manche, die schon länger in einer Immobilie zur Miete wohnen, ältere Verträge, die oftmals überholt sind. Das gilt besonders für Tarife.

Gas- und Stromverträge checken: Bei Festpreisen dürfen Anbieter nicht einfach erhöhen

In diesen Zeiten lohnt es sich mehr denn je einen Tarifwechsel in Betracht zu ziehen. Besonders dann, wenn der Energieversorger die Preise stark erhöht hat. Grundsätzlich dürfen Anbieter die Preise in der Regel anpassen, wenn zum Beispiel Kostenfaktoren ansteigen und eine Preiserhöhung vertraglich nicht ausgeschlossen wurde. Das geht über eine sogenannte Preisgarantie, berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Geldscheine verschwinden in einer Steckdose.
Viele Verbraucher haben bereits Schreiben ihrer Energieversorge r bezüglich Preiserhöhungen erhalten. (Symbolbild) © imagebroker/Imago

Doch hierzu ist es unerlässlich, auch den Kunden über die Erhöhung richtig, am besten schriftlich, umgehend zu informieren. Werden letztere einfach vor vollendete Tatsachen gestellt, ist der Unmut groß. Besonders dann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass im Anschreiben dies zwischen Werbung oder anderen irreführenden Aussagen regelrecht „versteckt“ geschrieben steht oder verschleiert wurde. Das ist nicht zulässig, weist auch die Verbraucherzentrale darauf hin.

Falls Sie also von einer Preiserhöhung betroffen sind, ist es ratsam, nochmal alle Unterlagen bzw. Mitteilungen des Versorgers durchzugehen, ob Sie das entsprechende Schreiben dazu erhalten haben. Generell haben Sie allerdings in der Regel bei jeder Preisänderung ein Sonderkündigungsrecht, von dem Sie Gebrauch machen dürfen. Meist steht das bereits im Schreiben, wenn Sie zum Beispiel einer Preiserhöhung nicht einverstanden sind.

Gas- und Stromverträge checken: Verbraucherzentrale geht gegen Anbieter vor

Wenn aber Festpreise im Gas- und Stromvertrag vereinbart sind, ist es Energieversorgern untersagt, die Preise anzuheben. Ein Beispiel zeigt wiederum die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die sogar gegen solch ein Verhalten der Anbieter ExtraEnergie und ExtraGrün vor Gericht gezogen ist. Mit Erfolg.

Beide Anbieter hatten Festpreise angeboten, sich aber ein Hintertürchen mit sogenannten eingeschränkten Preisgarantien offen gelassen. Das bedeutet aber, dass die Versorger nur Preise wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen ändern können. Aber nicht, weil es ihnen schwerer fällt, Energie zu beschaffen. Zumal Kunden für diese Preisgarantie oftmals etwas mehr hinblättern müssen. Das Landgericht Düsseldorf hat schließlich dem Antrag der Verbraucherzentrale aus eben genannten Gründen zugestimmt.

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