Bis zu 1.700 Euro: Gaspreisbremse bringt große Entlastung – Familien profitieren
Konkrete Pläne zur Gaspreisbremse liegen mittlerweile vor. Sie versprechen eine starke Entlastung für viele Haushalte, vor allem für Familien.
Die Bundesregierung möchte den Druck auf deutsche Haushalte durch die gestiegenen Gaspreise senken. Eine Expertenkommission hat nun einen konkreten Plan präsentiert, der sowohl eine Einmalzahlung beinhaltet sowie eine Senkung der Energiekosten für die nahe Zukunft. Sollte dieser endgültig in die Wege geleitet werden, würde er, nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox, die Gaskosten der Haushalte durch die Gaspreisbremse um rund 41 Prozent reduzieren.
Staat übernimmt Gasrechnung für einen Monat
Der erste Teil des Plans sieht vor, dass die Energie-Versorger auf eine Erhebung der Abschlagzahlung bei Erdgaskunden und Fernwärmenutzern verzichten. Die Kosten dafür soll der Bund tragen, bis spätestens 1. Dezember sollen die Versorger die Summe erhalten. Auf diese Weise sollen die hohen Abschlagszahlungen in den ersten Monaten 2023 gedämpft werden. „Die Gaspreisbremse kann für eine deutliche Entlastung der Haushalte sorgen und die Heizkostenexplosion abdämpfen“, sagt Verivox-Energieexperte Thorsten Storck. „Dennoch stehen die Haushalte vor einem sehr teuren Winter, denn der Großteil der Entlastung greift erst ab nächstem März.“ Für ein Einfamilienhaus bedeute dies eine Entlastung von rund 1.700 Euro, wenn man für die Berechnung die aktuellen Marktpreise berücksichtigt.
Der Vorteil einer Einmalzahlung liegt nach Ansicht von Experten darin, dass sie eine sofortige Entlastung bringt. Der Nachteil ist, dass sie keinen Anreiz zum sparsamen Energieverbrauch der Bürgerinnen und Bürger bietet. Mieter müssen für die Maßnahme selbst nichts tun, da die Versorgungsunternehmen und Hausverwaltungen die Abschlagszahlungen abwickeln.
Gaspreise tritt im März 2023 in Kraft

Der zweite Teil des Plans der Expertenkommission sieht vor, dass Gaspreis ab März 2023 bis Ende April 2024 für 80 Prozent des Verbrauchs auf höchstens 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt wird. Allerdings wird hier der Verbrauch des Vorjahres herangezogen. Liegt dieser zum Beispiel bei 10.000 Kilowattstunden, werden davon 8.000 mit 12 Cent pro Kilowattstunde bepreist – alles, was die 80 Prozent der Menge des Vorjahres übersteigt, wird nicht gedeckelt. Für große Industriekunden soll ab Januar 2023 eine Preisbremse von 7 Cent auf den Bezugspreis gelten.