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Strom- und Gaspreise: Schnell noch den Zählerstand ablesen und Kosten sparen

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Von: Anne Hund

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Wenn Sie rechtzeitig Ihre Zählerstände ablesen und Ihren Energieversorger informieren, liegen Sie Verbraucherschützern zufolge im Vorteil.

Wer im kommenden Jahr mit höheren Preisen rechnen muss, sollte zum Jahresende den Zählerstand ablesen und dem Versorger melden. Dazu rät die Verbraucherzentrale Bremen. Denn ansonsten schätzt der Versorger den aktuellen Stand.

Strom und Gas: Zählerstand zum Jahresende prüfen

„Sofern kein Mitarbeiter des Energieversorgers bei Ihnen zur Ablesung vorbeikommt, wird der aktuelle Zählerstand auf Grundlage des Verbrauches vom Vorjahr geschätzt“, teilte die Verbraucherzentrale am 28. Dezember mit. Besser sei es, den genauen Zählerstand mitzuteilen – so lassen sich aus der Rechnung oft leicht noch ein paar Euro rausschlagen.

Ein Rentner tippt in seinen Taschenrechner.
Die Energiepreise sind gestiegen. Die Kosten sollten Sie gut im Blick behalten. © Hans-Jürgen Wiedl/dpa

Verbraucherzentrale rät: Zählerstand am 31. Dezember 2022 ablesen

„Durch das Ablesen des Zählerstandes am 31.12. kann mit wenig Aufwand bares Geld gespart werden“, heißt es in der Mitteilung der Verbraucherzentrale Bremen ganz allgemein. Dort rät Energieberaterin Inse Ewen zudem: „Wir empfehlen jedem Haushalt am Ende des Jahres den Zählerstand abzulesen und dem Energieversorger mitzuteilen. So kann nicht nur mit einem guten Gefühl in das neue Jahr gestartet, sondern auch die böse Überraschung am Ende des Jahres vermieden werden.“

„Zählerstand ablesen ist kein Hexenwerk“

Wie geht man beim Zählerablesen am besten vor? „Die meisten Energieversorger bieten den Service an, dass der aktuelle Zählerstand direkt im Online-Portal eingetragen werden kann“, so der Tipp der Verbraucherzentrale Bremen. „Mit einem Login kann auf der Website ein Bereich geöffnet werden, in dem alle Zähler zu sehen sind und die Zählerstände aktualisiert werden können. Ist dies nicht möglich, kann bei der Kundenhotline angerufen werden und dort mit der passenden Zählernummer bzw. Kundennummer der aktuelle Stand durchgegeben werden.“

Strom und Gas: Zählerstand richtig ablesen – stimmt der Verbrauch?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) rät zudem generell, anhand der Zählerstände – und soweit vorhanden – der vorangegangenen Rechnung – zu prüfen, ob der abgerechnete Verbrauch stimmt. Was Sie bei Gas beachten müssen: „Der Zähler misst Kubikmeter, abgerechnet wird in Kilowattstunden (kWh). Wenn Sie die Kubikmeter mit zehn multiplizieren, kommen Sie ungefähr auf die Zahl der kWh., so der Hinweis der Experten.

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Wurde der Verbrauch geschätzt und liegt die Schätzung zu hoch? Dann sollten Sie der Verbraucherzentrale zufolge Ihrem Strom- oder Gasanbieter „den tatsächlichen Zählerstand mitteilen, damit dieser die Rechnung korrigieren kann“. Hat der Anbieter Ihren Verbrauch geschätzt, „muss er in der Rechnung optisch hervorgehoben darauf hinweisen“, teilt die Verbraucherzentrale NRW zudem mit. Zusätzlich müsse der Anbieter in der Rechnung den Grund der Schätzung benennen und die der Schätzung zugrunde gelegten Faktoren aufführen. „Auf Wunsch hat der Anbieter Ihnen die vorgenommene Schätzung in Textform zu erläutern.“

Die Gaspreisbremse greift zwar erst im März, soll jedoch rückwirkend schon ab Januar 2023 gelten. Experten haben berechnet, welche Entlastungen das im Haushalt bedeuten kann.

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