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Hartz-IV-Bezieher sollen 2022 etwas mehr Geld bekommen  – „lächerlich geringe“ Anpassung laut Kritikern

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Früher in Rente gehen - das kann sich gewiss nicht jeder leisten.
Die geplante Erhöhung folgt vom Gesetzgeber vorgegebenen Größen, wobei die Entwicklung als maßgeblich bestimmter Preise zu 70 Prozent und die Lohnentwicklung zu 30 Prozent in die Berechnung einfließen. © Andreas Gebert/dpa (Archivbild/Symbolbild)

Hartz-IV-Bezieher sollen ab dem kommenden Jahr wenige Euro mehr im Monat bekommen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert etwas anderes.

Hartz-IV-Bezieher sollen ab dem kommenden Jahr drei Euro mehr im Monat bekommen. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am 26. August. Für Alleinstehende plane die Regierung nach Informationen der dpa eine Erhöhung von 446 auf 449 Euro monatlich, so die Nachrichtenagentur. Zuerst habe das Portal The Pioneer darüber berichtet. Der Satz der Grundsicherung für Partnerinnen, Partner und Ehegatten soll dpa zufolge um 3 Euro auf 404 Euro steigen.

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Für Kinder* zwischen 14 und 17 Jahren solle es 376 Euro geben, ebenfalls 3 Euro mehr als bisher. Um jeweils zwei 2 Euro solle der Satz für 6- bis 13-Jährige und für 0- bis 5-Jährige steigen (311 und 285 Euro). „Für 18- bis 24-Jährige im Elternhaus und Volljährige in Einrichtungen steigt der Satz den Plänen zufolge von 357 auf 360 Euro“, berichtete dpa zudem. Die Mehrkosten würden auf 190 Millionen Euro im kommenden Jahr taxiert.

Die geplante Erhöhung folge vom Gesetzgeber vorgegebenen Größen, wobei die Entwicklung als maßgeblich bestimmter Preise zu 70 Prozent und die Lohnentwicklung zu 30 Prozent in die Berechnung einfließen.

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Paritätischer Wohlfahrtsverband: Anpassung der Regelsätze um drei Euro „lächerlich gering“ 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband übte prompt Kritik. Faktisch gleiche die „lächerlich geringe“ Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband laut Mitteilung. Die Bundesregierung solle umgehend dafür sorgen, „dass die Fortschreibungsformel für die Regelsätze in der Grundsicherung so angepasst wird, dass Preissteigerungen immer mindestens ausgeglichen werden.“ Weiter heißt es in der Mitteilung: „Davon unabhängig kritisiert der Paritätische die Regelsätze als grundsätzlich nicht bedarfsdeckend und fordert eine zügige Erhöhung auf mindestens 600 Euro.“ (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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