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Befreiung von Rundfunkgebühren für Flutopfer möglich – so funktioniert die „unbürokratische“ Hilfe

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Von: Anne Hund

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Rundfunkbeitrag
ARD, ZDF und Deutschlandradio haben sich auf Entlastungen für Rundfunkbeitragszahlende verständigt, die von der Flutkatastrophe betroffen sind. © Nicolas Armer/dpa (Archivbild)

Betroffene der Flutkatastrophe können sich unter bestimmten Voraussetzungen von den Rundfunkgebühren befreien lassen und eine Abmeldung ihres Kontos beantragen.

Flutopfer können unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort von ihren Rundfunkgebühren befreit werden. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Sonntagabend (25. Juli). ARD, ZDF und Deutschlandradio hätten sich auf unbürokratische Entlastungen geeinigt, habe die Verwaltungsgemeinschaft am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf mitgeteilt. Gebührenzahlende, deren beitragspflichtige Wohnungen, Betriebsstätten oder Kraftfahrzeuge aufgrund von Hochwasserschäden* nicht mehr nutzbar seien, könnten beim Beitragsservice eine Abmeldung ihres Kontos beantragen.

Konkret gelten demnach folgende Regeln, wie dpa weiter berichtet: Sind eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Auto nur vorübergehend nicht nutzbar, besteht für diesen Zeitraum die Möglichkeit einer befristeten Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos. Dafür reiche ein Anruf aus.

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Beitragsservice prüft Adressen

Wurden die Wohnung, Betriebsstätte oder das Fahrzeug vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet – wie es in dem Bericht heißt – die Beitragspflicht, und das Konto kann umgehend abgemeldet werden. Dazu reiche eine kurze schriftliche Mitteilung an den Beitragsservice, teilte die Kommunikationsabteilung laut dpa mit.

Eine dauerhafte Abmeldung sei ohne Nachweise möglich. Allerdings prüfe der Beitragsservice in beiden Fällen auf Basis offizieller behördlicher Informationen, ob es sich bei dem Konto tatsächlich um eine potenziell betroffene Adresse handele.

Abmeldung des Beitragskontos auch rückwirkend möglich

Eine Abmeldung ist den Angaben zufolge bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juli 2021 möglich, wie dpa weiter berichtet. Betroffene Beitragszahler hätten also bis Jahresende Zeit. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge sollen den Angaben zufolge erstattet werden. Darüber hinaus seien Vereinbarungen über einen Zahlungsaufschub möglich. 

Auch Ntv.de hat am Sonntag darüber berichtet. Weitere Informationen sowie die notwendigen Online-Formulare wurden dem Nachrichtenportal zufolge unter rundfunkbeitrag.de veröffentlicht. (ahu) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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